Vergangene Woche hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Intensivpflege und Rehabilitation (IPReG) in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist ein erleichterter und deutlich unbürokratischerer Zugang zur medizinischen Rehabilitation im Bereich der Geriatrie. So sollen nun mehr Vertragsärzte die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitations-Maßnahme feststellen. Die Krankenkassen sind an diese Feststellung gebunden.
Als weiteren Punkt sieht das Gesetz die Abschaffung der sogenannten Grundlohnrate vor. Dadurch ist die Refinanzierung höherer Personalkosten in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen möglich. "Diese Entscheidung ist für die Reha maßgeblich, sie trägt deutlich zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen um dringend benötigtes Fachpersonal bei", sagte dazu Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK). "Ebenso positiv bewerten wir, dass im IPReG die Reha-Leistungserbringer auf gleicher Höhe mit dem GKV-Spitzenverband eine gemeinsame Verantwortung hinsichtlich der Vereinbarungen von Rahmenempfehlungen zu Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen tragen. Damit erhalten die Reha-Einrichtungen erstmals ein partizipatives Leistungserbringerrecht, da sie durch die Verbände an der Ausgestaltung der Leistungs- und Vergütungsgrundlagen beteiligt werden.“