Krankenhausreform

Bundestag beschließt Transparenzgesetz 

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Bundestag beschließt Transparenzgesetz 
© Deutscher Bundestag/Henning Schacht

Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag das umstrittene Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen. Das Gesetz schafft die Grundlage für die Veröffentlichung des interaktiven Klinik-Atlas im Internet. Die Bevölkerung solle dauerhaft, verständlich und barrierefrei erkennen, welches Krankenhaus ihnen welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Das Verzeichnis soll, begleitend zur Krankenhausreform, ab Mai 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden. Die Datenübermittlung für alle Krankenhausbehandlungsfälle erfolgt erstmals für das Datenjahr 2023. Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung liefern: 

  • Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach Leistungsgruppen),
  • vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, 
  • Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe, 
  • Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen. 

Auch die in Änderungsanträgen angekündigten Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung von Krankenhäusern sind beschlossen. Demnach sollen Tarifsteigerungen frühzeitig refinanziert werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert wird mit Inkrafttreten des Gesetzes von 230 auf 250 erhöht. Außerdem gilt der vorläufige Mindererlösausgleich für 2020 weiter: Da viele Krankenhäuser für 2020 noch keine genehmigtes Pflegebudgets haben, erhalten sie einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten, wenn sich herausstellt, dass die krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren unterfinanziert wurden.

Autor

 Jens Mau

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