Nach sieben Verhandlungsrunden haben sich die Ärztegewerkschaft Marburger Bundes und die Berliner Charité auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die Gehälter steigen demnach ab Januar 2023 um 3,5 Prozent, ab Juli 2023 um weitere 2,2 Prozent. Darüber hinaus erhalten die Ärzte eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 3.800 Euro netto. Der Tarifavertrag läuft bis Ende 2023. Das Vertragswerk sieht außerdem Verbesserungen der Arbeitsbedingungen vor, unter anderem eine verbindliche Dienstplanung. „Dokumentierte Arbeitszeiten gelten nunmehr grundsätzlich als geleistet. Durch eine solche Beweislastumkehr ist ein großer Schritt in Richtung manipulationsfreie Arbeitszeitdokumentation gelungen“, sagte Peter Bobbert, Vorstandsvorsitzender des Marburger Bundes Berlin/Brandenburg.
Darüber haben die Vertragsparteien sich auf eine neue Definition der Wochenenden von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr geeinigt. Dies stelle gerade im Hinblick auf freie Wochenenden eine erhebliche Verbesserung dar, so die Gewerkschaft. Teilzeitbeschäftigte erhalten nunmehr den Überstundenzuschlag bereits ab der ersten Stunde, die über der individuell vereinbarten Wochenarbeitszeit hinausgeht. Außerdem erhalten die Ärzte an der Charité künftig dauerhaft fünf statt drei Fortbildungstage pro Jahr.
Bereits im August hatte die Tarifvereinigung der Länder (TdL) mit dem Marburger Bund einen Tarifabschluss für die Unikliniken erzielt, mit einer Sonderzahlung von 4.500 Euro und einer Gehaltssteigerung von 3,35 Prozent. Die Berliner Charité ist wie einige anderen Unikliniken nicht Teil der Tarifvereinigung. Hierzu gehören außerdem Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz.