Ob OPS-Kodes zur Leistungserfassung aller psychiatrischen Tätigkeiten in der PPP-RL dienen könnten – und warum die Idee allein völlig überflüssig ist.
Ausgangspunkt für die nachfolgenden Überlegungen ist die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgekommene Frage, wie denn die „Tätigkeiten“ aller psychiatrischen Berufsgruppen analog zu § 2, § 4 und Anlage 4 der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) erfasst werden könnten. In der…

