Krankenhausinforamtionssystem

Dedalus beendet Teilnahme an KIS-Ausschreibung der Charité

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Dedalus

Der IT-Anbieter Dedalus zieht sich aus dem Ausschreibungsverfahren für ein neues Krankenhaus-Informationssystem (KIS) der Berliner Charité zurück. Nachdem das Unternehmen wegen eines Formfehlers vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, verzichtet es nun auf eine Klage – und kritisiert die Ausschreibungsbedingungen deutlich.

Dedalus zieht sich aus dem Ausschreibungsverfahren für ein Krankenhaus-Informationssystem (KIS) der Charité - Universitätsmedizin Berlin zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, verzichtet es auf ein Klageverfahren, nachdem die Charité Dedalus vom Vergabeverfahren ausgeschlossen hatte. 

Zuvor hatte Dedalus diese Entscheidung – den Ausschluss wegen eines Formfehlers – noch vergaberechtlich gerügt. Gegen die nun erfolgte formale Zurückweisung dieser Rüge durch die Charité will Dedalus jedoch keine weiteren Rechtsmittel einlegen.

Formfehler führte zum Ausschluss

„Wir bedauern, dass wir nicht länger Teilnehmer am Vergabeverfahren der Charité sind. Nach sorgfältiger Abwägung haben wir uns jedoch entschieden, auf eine weitergehende juristische Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses zu verzichten und unsere Teilnahme am Vergabeverfahren an dieser Stelle zu beenden“, sagt Winfried Post, General Manager und Vorsitzender der Geschäftsführung von Dedalus HealthCare in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Kritik an Ausschreibungsbedingungen

Aus Sicht von Dedalus ließ der Ausschreibungsprozess zentrale Kriterien unberücksichtigt, was eine langfristig tragfähige Umsetzung erschwert. So habe die Charité etwa das „unverzichtbare“ Abrechnungsmodul aus der Leistungsbeschreibung genommen. „Dadurch konnte etwa auch ein Anbieter aus den USA teilnehmen, der im deutschen Gesundheitswesen keinerlei Erfahrung in diesem Kernbereich hat und dessen Software nicht auf diese Anforderungen ausgerichtet ist“, heißt es weiter in der Mitteilung. So entstünden aus Sicht von Dedalus erhebliche Risiken für Patientinnen und Patienten. 

Charité verweist auf rechtmäßiges Verfahren

Ein Sprecher der Charité erklärte auf Anfrage von BibliomedManager, dass man sich zu laufenden Vergabeverfahren nicht äußern könne. Das Verfahren werde jedoch in Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorschriften durchgeführt. Ziel sei es, im Rahmen des Wettbewerbs die wirtschaftlichste Lösung für die Charité und ihre Patient:innen zu ermitteln. "Die zwingenden Verfahrensregeln gelten für alle Bieter:innen gleichermaßen und werden von der Charité rechtskonform angewendet. Dies habe das Kammergericht in dem bereits abgeschlossenen Vergabenachprüfungsverfahren festgestellt.“

cs

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