Gesetz Digitale Rentenübersicht

Degemed begrüßt neuen Entwurf

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Degemed begrüßt neuen Entwurf

Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (Degemed) begrüßt den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein „Gesetz Digitale Rentenübersicht“. Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Neuregelungen für die medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Zunächst gab es daran Kritik seitens der Verbände, auch der Degemed.

Beispielsweise beim Thema Vergütung: Es sei laut Degemed wichtig, dass Reha-Einrichtungen einrichtungs- und leistungsbezogene Vergütungssätze verhandeln können. Der ursprüngliche Entwurf sah aber ein Basispreismodell vor, das regionale und konzeptionelle Vielfalt außer Acht ließ. Bundesweit gibt es jedoch unterschiedliche regionale Kostenstrukturen, zum Beispiel bei den Lohnkosten. „Regional unterschiedliche Kosten müssen weiterhin berücksichtigt werden“, so Christof Lawall, Geschäftsführer der Degemed. „Doch auch der Faktor tarifliche Vergütung beziehungsweise Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen sollten berücksichtigt werden. Diese Regelung stellt sicher, dass Reha-Einrichtungen wettbewerbsfähige Arbeitsplätze anbieten können und die Leistungsträger Tariflöhne refinanzieren. Auch diese Forderung konnten wir nun im Gesetzentwurf realisieren“, so Lawall.     

Autor

 Lena Reseck

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