Die abgestufte Corona-Ausgleichszahlung droht Notfallkrankenhäuser zu benachteiligen, kritisiert die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedzin (DGINA).
"Diese Abstufung der Freihaltepauschalen ist sachgerecht, die Berechnungsmethode kann aber zu Fehlallokationen von Mitteln führen, denn sie werden auf dem Boden der Fallpauschalen in Kombination mit der Liegedauer berechnet", erklärt Vorstandsmitglied Christoph Dodt heute. Diese Berechnungsmethodik für die Höhe der Ausgleichszahlungen bevorzuge im Ergebnis vor allem Krankenhäuser, die sich auf spezielle Eingriffe und Fachgebiete spezialisiert hätten, die eine hohe Fallpauschale generieren, die aber nicht selten keine Vorhaltungen für die Daseinsfürsorge im Notfall aufbrächten.
"Wieder einmal führt das DRG System dazu, dass Spezialkrankenhäuser bevorzugt werden und zu den Häusern gehören, die höchste Ausgleichszahlungen erhalten, ohne dass sie sich auf einen einzigen Covid-19 Patienten vorbereiten mussten, geschweige denn je einen behandelt hätten“, so Dodt.
Die DGINA fordert daher, dass die tatsächliche Teilnahme an der Notfallversorgung bei der Ausgleichszahlung besonders berücksichtigt wird und Krankenhäuser ohne Teilnahme nicht die höchsten Ausgleichzahlungen erhalten können. Stattdessen sollten die Notfallkrankenhäuser für die tatsächlich durchgeführte Notfallversorgung von Covid-Patienten eine pauschale auskömmliche Erhöhung der geplanten Ausgleichszahlungen erhalten, die sich an der Einstufung in den Notfallversorgungsauftrag nach den Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) orientiert. Für die generelle Teilnahme an der Notfallversorgung schlägt die DGINA zudem zu den bisher berechneten Ausgleichzahlungen eine Vorhaltungspauschale von 100 Euro vor. Außerdem sollten alle Häuser der umfassenden Notfallversorgung – so wie bereits Universitätsklinika – in die Gruppe der Krankenhäuser mit der höchsten Ausgleichszahlung aufgenommen werden.