Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen setzt sich für eine bundesweit einheitliche Notfallnummer in Anlehnung an das bayerische Modell ein.
Wie schon zu Beginn der Coronapandemie zu vermuten war, hat sich die psychische Gesundheit der Bevölkerung bis zum heutigen Tag verschlechtert. Mehr Menschen erkranken an psychischen Störungen und erleben psychische Krisen. Insbesondere die Neuerkrankten, aber auch diejenigen, die nach vielen Jahren der Normalität wieder erkranken, stellen Angehörige im sozialen Nahraum vor große Herausforderungen. Aufgrund der zunehmenden Ambulantisierung der Psychiatrie werden davon immer mehr Menschen betroffen sein – Kranke wie Angehörige. Motoren dieser Entwicklung sind Menschenrechte und Inklusion der Betroffenen auf der einen, Fachkräftemangel bei steigender Anzahl auch altersbedingter Störungen und der sich verschärfende Kostendruck auf der anderen Seite.
Staat und Gesellschaft müssen der Kumulation im sozialen Nahraum mit wirksamen Mechanismen und Strukturen begegnen. Bis diese in der Bevölkerung etabliert sind und sie ihre Wirksamkeit voll entfalten können, werden Jahre vergehen. Bis dahin werden, wie so oft, Angehörige in die moralische Pflicht genommen. Doch auch Angehörige haben nur begrenzte Kapazitäten, um all ihre verschiedenen Rollen als Eltern, Arbeitnehmer, gesellschaftlich aktive Bürger, ambulante psychiatrische Pflegekräfte wahrzunehmen. Sie brauchen daher eine passgenaue Unterstützung, die sie entlastet. Eine Unterstützung, die sie im Rahmen der Partizipation mitdefinieren wollen. Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BapK) setzt sich für eine bundesweit einheitliche Notfallnummer ein: „113 für die psychische Krise“.
Niedrigschwelliger Zugang
Ein bundesweit einheitlicher, niedrigschwelliger Zugang zu Krisendiensten meint nicht, dass die Krisendienste in allen Bundesländern einheitlich aufgestellt sein oder agieren müssen. So ist der Sozialpsychiatrische Dienst in Schleswig-Holstein hoheitlich tätig und Teil der Kommunalverwaltung, während in Bayern die Freie Wohlfahrtspflege dieses Angebot bereitstellt. Gleichwohl fordert der BApK darüber hinaus den Zugang zu niedrigschwelligen aufsuchenden Hilfen. „Wir erwarten aufsuchende, Tag und Nacht erreichbare Krisenhilfe in allen städtischen und ländlichen Regionen sowie ein niedrigschwelliges Angebot an Krisenbetten“, heißt es in der „Agenda 2030“, die der BApK zusammen mit befreundeten Verbändern aufgestellt hat. Nur wenn diese Forderungen realisiert werden, können Angehörige auch in Zukunft verantwortliche, zuverlässige und belastbare Partner sein.
Die Ist-Situation
Für Angehörige ist es nicht selten eine Katastrophe, wenn bei einem nahestehenden Menschen eine psychische Störung auftritt. Nicht nur, aber besonders in der Anfangsphase plagen sie häufig Unsicherheit, Zweifel und Angst vor einer Stigmatisierung des Betroffenen. Nicht wenige gestehen sich diese Gefühle nicht ein und blockieren so die Kontaktaufnahme zu anderen Menschen und Hilfsangeboten. „An wen kann ich mich anonym wenden, um schnelle und kompetente Unterstützung zu erhalten?“ ist in dieser Situation eine der zentralen Fragen.
Zum Glück gibt es inzwischen eine Vielzahl an telefonischen Hilfsangeboten: Neben Polizeinotruf (110), allgemeinem Notruf (112) für Rettungsdienst und Feuerwehr gehören der Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117), die Telefonseelsorge (116 123) und die Nummer gegen Kummer (116 111) zu den meistfrequentierten Notfallnummern. Darüber hinaus gibt es zahlreiche lokale Hilfsangebote, zum Beispiel die 030 39063-X0 für den Berliner Krisendienst (X für den Bezirk), die 0800 655 3000 für die Krisendienste Bayerns oder die 040 428 11 3000 für den Hamburger Krisendienst. Auch viele Kommunen bieten telefonische Unterstützung an. Hinzu kommen spezielle Angebote, etwa Krisentelefone für psychisch erkrankte Menschen, die in besonderen Wohnformen leben.
Die Qual der Wahl
Was auf den ersten Blick nach einem Schlaraffenland der Hilfsangebote aussieht, erweist sich bei näherem Hinsehen als ein schier undurchdringliches Dickicht. Besonders für Angehörige, die in einer akuten Situation zum ersten Mal Unterstützung suchen, bleibt als erste Anlaufstelle oft nur die 112. Aber auch jene, die mühselig mehrere Telefonnummern recherchiert haben – längst nicht alle stehen rund um die Uhr oder am Wochenende zur Verfügung – müssen sich fragen: Welche ist denn jetzt die richtige für mich in meiner speziellen Situation? Was passiert nach der Kontaktaufnahme? Bin ich nach dem Telefonat wieder allein oder kommt jemand vorbei? Und will ich das? Oder reagiere ich gerade über? Welche Folgen ergeben sich aus meinem Handeln und bin ich bereit, diese zu tragen?
Angehörige – und auch Betroffene – befinden sich also in einem Entscheidungsdilemma. Sie müssen sich in einer ohnehin belastenden Situation zunächst einen Überblick über die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verschaffen. Dann müssen sie entscheiden, welche Option auf ihre Situation passt. Die Angst, dabei eine falsche Entscheidung zu treffen, führt nicht selten zu einer verzögerten Kontaktaufnahme. Daraus erwächst Verunsicherung, die die Ratsuchenden entmutigt. Stellt sich die Kontaktaufnahme komplizierter heraus als gedacht, brechen manche ihre Bemühungen ganz ab. Nicht selten suchen sie erst dann wieder Hilfe, wenn sich gesundheitliche und soziale Konsequenzen wie eine Chronifizierung der Erkrankung oder der Verlust des Arbeitsplatzes nicht mehr vermeiden lassen.
Forderungen des BapK
Deshalb also fordert der BapK für Angehörige und Betroffene die „113 für die psychische Krise“. Bei der Realisierung müssen zwei Prinzipien eingehalten werden: Einheitlichkeit und Barrierefreiheit. Einheitlichkeit bedeutet, dass es eine einfache, leicht zugängliche Nummer oder Website gibt, die genauso bekannt ist wie die Notrufnummer 112. Barrierefreiheit bedeutet, dass diese Hilfe rund um die Uhr verfügbar ist – ohne komplizierte Abfragen, mit kompetenten Ansprechpartnern am anderen Ende der Leitung, die schnell reagieren. Es sollte verschiedene Kontaktmöglichkeiten wie Telefon, Chat oder Videocalls geben. Auch Mehrsprachigkeit sowie individuelle Bedürfnisse und Einschränkungen werden berücksichtigt werden. Technisch sind dies lösbare Aufgaben, wie die Erfahrungen des Landes Bayern zeigen, das 2018 einen Krisendienst gesetzlich verankert hat und seitdem erfolgreich betreibt.
Der BapK verspricht sich von der „113 für die psychische Krise“
- einen Rückgang der Suizide,
- weniger mobile Einsätze,
- weniger unnötige Polizeieinsätze,
- weniger unnötige Rettungswageneinsätze,
- dass niemand mehr Wohnung oder Arbeitsplatz verliert,
- dass Angehörige weniger Unsicherheit und Stress empfinden,
- dass die Psychiatrie stärker ambulantisiert werden kann,
- eine Psychiatrie, die die Angehörigen nicht allein lässt,
- kurz: eine menschlichere Gesellschaft.
Insbesondere die letzten Punkte sind für Angehörige von entscheidender Bedeutung. Allein um schwer psychisch erkrankte Menschen kümmern sich mehr als 300.000 Verwandte. Damit bilden Angehörige die größte Gruppe innerhalb der ambulant psychiatrisch Pflegenden. Im Rahmen der sich abzeichnenden Ambulantisierung benötigen sie nicht nur regelmäßige Unterstützung zum Beispiel im Hinblick auf die Medikamenteneinnahme. Gerade bei einem sich anbahnenden Krisenfall sind sie auf zuverlässige Hilfe angewiesen. Ohne diese Unterstützung werden Angehörige nicht länger in gewohnter Weise zur Verfügung stehen können. Die Folgen für Gesellschaft und Gesundheitssystem wären unabsehbar. Auch deshalb, weil es momentan und realistischerweise auch in Zukunft keine bezahlbare Alternative zu ihrem Engagement gibt.
Aktuelle Entwicklungen
Am 6. Juli 2023 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Menschen mit Suizidgedanken wie auch ihren Angehörigen rund um die Uhr online und unter einer bundeseinheitlichen Telefonnummer ein sofortiger Kontakt mit geschulten Ansprechpartnern ermöglicht werden soll (BT-Drucksache 20/7630, S. 4, II, 2. b). Diese Forderung ist aus Sicht des BApK wohlbegründet und zu begrüßen. Wer sich an eine solche Nummer wendet, beschäftigt sich entweder selbst aktiv mit diesem Thema oder steht in einer Beziehung mit einem Menschen, für den das gerade akut ist. Gleichwohl können die Vielfalt und Häufigkeit von psychischen Krisen darüber nicht abgedeckt werden. Der BapK plädiert deshalb für eine eigenständige und niedrigschwellige „113 für psychische Krisen“.
Kritiker führen immer wieder die gleichen Argumente an:
- Daueranrufer werden die 113 missbräuchlich nutzen.
- Die angesprochenen Probleme haben eigentlich keinen psychischen Hintergrund, sondern sind eher finanzieller Art oder werden schon durch bereits existierende Hilfesysteme abgedeckt.
- Menschen mit akuten körperlichen Beschwerden rufen versehentlich die 113 an und geraten in eine Krisensituation.
Erstens ist eine missbräuchliche Nutzung von Notrufnummern ein bekanntes und ärgerliches Phänomen, das jedoch nicht gegen das Hilfsangebot spricht, sondern nach einem professionellen Umgang verlangt. Zweitens benötigen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen schnelle, kompetente Hilfe – ganz egal, was genau ihre Not auslöst. Und drittens, wenn Menschen mit einer akuten körperlichen Erkrankung die 113 irrtümlich wählen, werden sie natürlich von qualifizierten Beratern umgehend an die entsprechende Rettungsleitzentrale bzw. den ärztlichen Notdienst weitervermittelt. Technologisch ergeben sich dabei keine Hürden.
Die bundesweite Einführung der „113 für die psychische Krise“ in Anlehnung an das bayerische Modell ist eine immens wichtige Aufgabe des Gesundheitssystems. Sie wird nicht nur die Lebenssituation von Betroffenen und Angehörigen in ihren Lebensräumen stabilisieren, sondern auch die Fehlallokationen von knapper werdenden Ressourcen sowie deren Fehlnutzung mit ungewissem Ausgang verhindern. Sie wird zudem die gesellschaftliche Akzeptanz einer verstärkten ambulanten Versorgung gewährleisten, in der Angehörige, aber auch Quartiere, in Zukunft mehr psychiatrische Versorgungsaufgaben übernehmen müssen.

