Deutsches Krankenhaus Institut

DKI-Studie: Ambulantes Operieren ist defizitär

  • News des Tages
DKI-Studie: Ambulantes Operieren ist defizitär
Ambulante Operationen im Krankenhaus sind deutlich defizitär. Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). © ©Werner Krueper Fotografie

Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus sind deutlich defizitär. Im Durchschnitt sind 34 Prozent der anfallenden Kosten nicht durch die Erlöse gedeckt. Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), die die Kosten und Erlöse für ausgewählte Leistungen vergleicht. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte die Studie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis zeige dringenden Handlungsbedarf bei der Vergütungsgestaltung in Krankenhäusern für Leistungen nach § 115b SGB V, so die DKG.

Für die Studie wurde aus 14 Leistungsbereichen des Kataloges für ambulant durchführbare Leistungen (AOP) der jeweils fallstärkste Eingriff ausgewählt. Bundesweit haben 45 Krankenhäuser Kosten- und Erlösdaten zu rund 18.500 Fällen geliefert (4 Prozent der Krankenhäuser, die Leistungen gemäß § 115b SGB V erbringen). 

Höhere Personal- und Sachkosten

Krankenhäuser übernehmen laut dem Gutachten 23 Prozent (2020) aller ambulanten Operationen. Wesentliche Leistungserbringer sind Krankenhäuser mit über 600 Betten (34 %). Die Studie stellt fest, dass die Gebührenordnung (EBM) und die im AOP-Vertrag festgelegten Ausgestaltungen des § 115b SGB V strukturelle Rahmenbedingungen ambulanter Operationen im Krankenhausumfeld nicht ausreichend berücksichtigen. Dazu zählen zum Beispiel: 

  • Die durchschnittlichen Personalkosten im Krankenhaus liegen deutlich höher als im niedergelassenen Bereich.
  • Der Personalmix unterscheidet sich deutlich vom vertragsärztlichen Bereich.
  • Die ständige Erreichbarkeit von Krankenhäusern wird als zentraler Bestandteil der postoperativen Versorgung nach ambulanten Eingriffen auch von Operateuren aus dem niedergelassenen Umfeld genutzt. So gibt es Hinweise darauf, dass ambulante (vertragsärztliche) OP-Zentren bei postoperativen Komplikationen auf Krankenhäuser verweisen.
  • Die Unterfinanzierung variiert je nach analysierter Leistung stark, es zeigte sich jedoch für nahezu alle betrachteten Leistungen (12 von 14) ein nennenswertes Defizit im zweistelligen Prozentbereich.
  • Allein die Höhe der Personalkosten des Ärztlichen Dienstes, des Pflegedienstes sowie des medizinischen-technischen Dienstes einer diagnostischen Koloskopie übersteigen bereits die durch den EBM erzielbaren Erlöse; das führt zu einer durchschnittlichen Kostenunterdeckung von 12 Prozent. Hinzu kommen Defizite aus anderen Bereichen der Personalkosten, den Sachkosten sowie den infrastrukturellen Kosten.
  • Eine Unterfinanzierung lässt sich bereits durch die theoretische Betrachtung der Vergütungsbestandteile des EBM im Vergleich mit den anzunehmenden Kosten im Krankenhaus feststellen.

Insgesamt sei ambulantes Operieren im Krankenhaus systematisch benachteiligt. „AOP-Leistungen sind für Krankenhäuser nicht sachgerecht finanziert. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist zur Vergütung dieser Leistungen für Krankenhäuser nicht geeignet. Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus auskömmlich zu vergüten, ist dringend nötig, um die Ambulantisierung im Krankenhaus nachhaltig zu unterstützen und zu beschleunigen“, erklärte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.

Autor

 Christina Spies

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich