Die Anhebung der Mindestmengen für die Behandlung von Brust- und Lungenkrebs wird 2025 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung führen. Dies geht aus der aktuellen Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK hervor. Demnach werden künftig noch 144 Kliniken bundesweit Lungenkrebs-OPs durchführen - bisher sind es 169 Standorte (minus 15 Prozent). Die Zahl der Kliniken, die 2025 Brustkrebs-Operationen anbieten können, sinkt von 425 auf 393 (minus 8 Prozent). Auch bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) zeichnet sich ein Konzentrationsprozess ab: Die Zahl der beteiligten Klinik-Standorte sinkt im kommenden Jahr von 359 auf 327 (minus 9 Prozent). Hintergrund sei auch hier eine Anhebung der vorgegebenen Mindestmenge von 15 auf 20 Fälle pro Jahr ab 2025. Schon von 2023 auf 2024 waren vor dem Hintergrund dieser neuen Vorgabe 46 Standorte aus der Versorgung ausgeschieden.
Den deutlichsten Rückgang von operierenden Klinikstandorten zeigt die Übersicht der AOK bei den Stammzelltransplantationen. Hier sinkt die Zahl der an der Versorgung beteiligten Kliniken von 72 auf 48 im kommenden Jahr (minus 33 Prozent). Die starke Reduktion habe auch hier mit einer von 25 auf 40 Fälle erhöhten jährlichen Mindestmenge zu tun. Zudem habe es eine Änderung der medizinischen Vorgaben gegeben.
Nur geringfügige Veränderungen dagegen bei der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht unter 1.250 Gramm: Im kommenden Jahr wird die Zahl der an der Frühchen-Versorgung beteiligten Standorte von 144 auf 146 steigen. Bei der Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen war die Zahl der Klinik-Standorte bereits in der letzten Runde von 938 auf 907 gesunken - 2025 gibt es erneut einen leichten Rückgang von 907 auf 892 Standorte.
Die Mindestmengen für die Behandlung von Brustkrebs (50 Fälle pro Jahr) und Lungenkrebs (40 Fälle pro Jahr) waren erst in diesem Jahr neu eingeführt worden. Sie werden nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im kommenden Jahr auf 100 Fälle pro Jahr für Brustkrebs-OPs und 75 Fälle pro Jahr für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs angehoben. Die Brustkrebs-Mindestmenge liegt damit erstmals auf dem Niveau der Mindestfallzahl, die die Deutsche Krebsgesellschaft für die Zertifizierung von Brustkrebszentren verlangt. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Mindest-Fallzahlen zu mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, weniger Komplikationen und niedrigeren Sterblichkeitsraten führen.
Insgesamt verzeichnet die Mindestmengen-Transparenzkarte 1.054 Krankenhaus-Standorte, die 2025 Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchführen dürfen. Die Karte informiert seit 2019 über die Auswirkungen der jährlichen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den besonders schwierigen und risikoreichen Behandlungen, für die vom G-BA vorgegebene Mindestmengen gelten. Derzeit berät der Ausschuss über die Einführung von zusätzlichen Mindestmengen für Darmkrebs-Operationen, Major-Leberresektionen sowie zur Chirurgie bei Magenkarzinomen und bei Karzinomen des gastroösophagealen Übergangs. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke beraten.