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E-Rezept startet ab Januar

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E-Rezept startet ab Januar
Doctor working at the medical network on the tablet at the background of the city. © GettyImages/Natali_Mis

Ab dem 1. Januar werden zahlreiche Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege wirksam. 

Als Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) startet zum Jahresbeginn das E-Rezept, das bundesweit alle Ärzte und Apotheken, deren Systeme die technischen Voraussetzungen erfüllen, nutzen können. Die Krankenkassen gewährleisten, dass die Verischerten beziehungsweise deren Vertreter mit einem geeigneten Endgerät eine Einwillung gegenüber dem Arzt oder einem weiteren Berechtigten zum Zugriff auf die ePA, sowohl auf spezifische Dokumente und Datensätze als auch auf Gruppen von Dokumenten und Datensätzen der ePA, barrierefrei erteilen können. Die Regelungen sind Bestandteil des "Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur" (PDSG). 

Der ergänzende Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 14 Milliarden Euro. Damit kann der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV 2022 stabil bleiben, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.

Auch für Pflegebedürftige in stationärer Pflege gibt es Entlastungen, unter anderem werden Sachleistungsbeiträge um fünf Prozent erhöht und gesetzliche Anreize für den Ausbau der Kurzzeitpflege gesetzt. Für die Pflegeversicherung wurde erstmals ein Bundeszuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr eingeführt. Diese Regelungen sind Bestandteil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Zudem wurden die Regelungen zur Erstattung pandemiebedingter Mehrausgaben und Mindereinnahmen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag bis Ende März 2022 verlängert. 

Autor

 Luisa-Maria Hollmig

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