Während der Corona-Expertenrat der Bundesregierung noch am Wochenende auf eine schnelle Umsetzung der Elektronischen Patientenakte (ePA) gedrängt hat, beharrt Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), weiterhin auf eine Erweiterung der ePA-Datenschutzfunktionen. Laut Kelber verstoße die ePA ansonsten gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dazu berichtet das Handelsblatt.
Vier Gesetzliche Krankenkassen hatte der Oberste Datenschutzbeauftragte angewiesen, die Funktionen zu erweitern und damit einen Rechtsstreit entfacht, denn die Kassen klagten. Kelber fordert ein dokumentengenaues Berechtigungsmanagement für alle Versicherten, sodass diese selbst über den Zugriff auf gespeicherte Patientendaten entscheiden können und diesen Ärzten entweder erlauben oder sperren können. Kelber beruft sich dabei auf das sogenannte feingranulare Zustimmungsmanagement laut DGSVO.
Die gerichtliche Klärung zwischen BfDI und Krankenkassen steht noch aus. Unabhängig davon können gesetzliche Versicherte das Angebot nutzen. Eine flächendeckende Vernetzung der ePA mit Praxen und Kliniken lässt jedoch auf sich warten, da beispielsweise Verbindungsgeräte vor Ort fehlen.