Die Medizinischen Dienste sind mit der Bearbeitung der im Jahr 2021 von Krankenhäusern gestellten Anträge zur Prüfung der Einhaltung von Strukturmerkmalen bei bestimmten Krankenhausleistungen (OPS-Strukturprüfungen) weitgehend durch. Wie der Medizinische Dienst Bund mitteilt, seien bei etwa 92 Prozent der geprüften Fälle die Voraussetzungen für die Abrechnung der Leistungen mit den Krankenkassen erfüllt. Bundesweit hätten Krankenhäuser 15.000 Anträge zur Begutachtung gestellt, 14.300 (95 Prozent) davon haben die Medizinischen Dienste in der Zeit von Ende Mai 2021 bis zum 31. Januar 2022 geprüft. Kliniken, bei denen der MD die technischen, organisatorischen oder personellen Voraussetzungen nicht bestätigt hat (acht Prozent), hätten die Chance, nachzubessern und eine Wiederholungsprüfung zu beantragen.
Nachdem das bisherige Prüfsystem reformiert und mit dem MDK-Reformgesetz festgeschrieben wurde, sind die Strukturprüfungen diesmal recht holprig gestartet. Denn neu sind sie für die Kliniken wie auch für den Medizinischen Dienst, der sich neu ausgerichtet hat. So gibt es nun einerseits vom Gesundheitsministerium festgelegte einheitliche Prüfrichtlinien und dennoch seien Prüfungen je nach Region oder MD-Prüfer unterschiedlich ausgefallen. Wie die Prüfqualität hier künftig harmonisiert werden soll, bleibt spannend.
Der OPS-Katalog 2021 enthält insgesamt 53 Leistungen und deren Strukturmerkmale, die durch den MD zu prüfen sind, wenn das Krankenhaus die Leistungen erbringen und abrechnen möchte.
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