Das Erzgebirgsklinikum in Annaberg-Buchholz (Sachsen) hat einen bedeutenden Fortschritt im Insolvenzverfahren erzielt: Die Gläubigerversammlung hat dem vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt, welcher anschließend vom Amtsgericht Chemnitz bestätigt wurde.
Wie das Klinikum mitteilt, sei damit der Weg für eine zeitnahe Aufhebung des Insolvenzverfahrens frei, die innerhalb der nächsten zwei Monate erwartet wird.
Marcel Koch, Geschäftsführer der Erzgebirgsklinikum gGmbH, sagt, der Insolvenzplan ziele darauf ab, die Forderungen der Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und gleichzeitig den Fortbestand des Klinikums zu sichern. Dies soll die langfristige Krankenversorgung in der Region gewährleisten und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden erhalten. „Wir erfahren hier viel Kooperationsbereitschaft“, stellt Koch fest. „Das ist nicht selbstverständlich und erfüllt mich mit großer Dankbarkeit.“
Aussicht für 2026
Nun sollen die Forderungen der Gläubiger gemäß der festgelegten Quote beglichen und die letzten Maßnahmen des Sanierungskonzeptes abgeschlossen werden. Koch prognostiziert, dass das Klinikum ab der zweiten Jahreshälfte 2026 wieder kostendeckend arbeiten kann.
Das von der Insolvenz bedrohte Erzgebirgsklinikum hatte Ende 2024 ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Zuvor hatte das Klinikum nach dem Auftrag des Aufsichtsrates und des Gesellschafters ein Sanierungskonzept vorgelegt, dessen Umsetzung das Ergebnis um rund 15 Millionen Euro pro Jahr verbessern könnte.