Das von der Insolvenz bedrohte Erzgebirgsklinikum in Annaberg-Buchholz (Sachsen) hat ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Wie das Klinikum mitteilt, habe das Amtsgericht Chemnitz dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eingenverwaltung angeordnet.
Er sei davon überzeugt, "dass dieser Schritt wichtig und richtig ist, denn nur so werden wir unser Klinikum wirtschaftlich stabilisieren, einen Großteil der Arbeitsplätze erhalten und auch in den kommenden Jahren mit der gewohnt hohen Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten im Erzgebirgskreis da sein können", so Geschäftsführer Marcel Koch. Die Mitarbeitenden habe man über den neuen Weg bereits in Kenntnis gesetzt.
"Wir haben in den letzten Wochen mit Hochdruck daran gearbeitet, Finanzierungsmöglichkeiten für unseren Sanierungsplan zu erschließen“, so Koch weiter. Gespräche mit dem Gesellschafter, Kostenträgern, dem Sächsischen Ministerium für Soziales, der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sowie den Hausbanken seien geführt worden. Dabei habe sich leider gezeigt, "dass wir die für die Umsetzung notwendigen rund 55 Millionen Euro nicht zur Verfügung haben werden", berichtet der Geschäftsführer.
Man werde das Konzept für den Sanierungsplan noch einmal prüfen und anpassen. In voraussichtlich vier bis fünf Monaten solle er aber den Gläubigern und dem Amtsgericht zur finalen Abstimmung beziehungsweise Bestätigung vorgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt geht Koch davon aus, dass alle vier Standorte des Klinikums erhalten bleiben und auch von der bereits kommunizierten Personalanpassung im einstelligen Prozentbereich nicht abgewichen werde. Koch: "Der Schutzschirm bedeutet also nicht das Ende des Erzgebirgsklinikums, sondern ist der Startschuss, um die Ärmel hochzukrempeln und das Unternehmen wirtschaftlich so zu stabilisieren, dass es seiner Rolle als wichtiger Partner in der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger in der Region weiterhin gerecht werden kann."