Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) erweitert die Zentrums-Regelung um einen neuen Typ: die Intensivmedizin. Kliniken können Zuschläge etwa für telemedizinische Leistungen geltend machen. Um intensivmedizinische Expertise möglichst fachübergreifend zu nutzen, hat der G-BA seine Zentrums-Regelungen ergänzt. Er weist einen neuen Typ aus: Zentren für Intensivmedizin. Das heißt, Krankenhäuser, die künftig als intensivmedizinische Kompetenz- und Koordinierungszentren neben der Patientenversorgung besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür finanzielle Zuschläge erhalten. Eine wichtige Aufgabe solcher Zentren können Fallkonferenzen mit anderen Krankenhäusern per Videoübertragung sein, was die Verweildauer von intensivmedizinisch versorgten Patienten verkürzen oder lebensbedrohliche Komplikationen reduzieren kann. „Bisher deckt der intensivmedizinische Anteil in anderen Zentren in der Regel nur die Expertise des jeweiligen Fachgebiets ab und bleibt damit leider begrenzt. Der neue Zentrumstyp für Intensivmedizin ist hingegen durch einen interprofessionellen Versorgungsansatz breiter aufgestellt. Welche speziellen Anforderungen dafür bei Personal, Geräteausstattung oder der Qualitätssicherung in solchen Zentren notwendig sind, definiert der G-BA“, so G-BA-Chef Josef Hecken.
Telemedizinische Beratung
Zentren für Intensivmedizin können eine Vergütung zusätzlich zu den Fallpauschalen erhalten, wenn sie bestimmte Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören uner anderem:
- Beratung anderer Krankenhäuser, die auch über intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten verfügen, via telemedizinischer Fallkonferenzen und Visiten
- Mentorenfunktion für andere Krankenhäuser mit eigener Intensivmedizin durch regelmäßige fallunabhängige Qualitätszirkel
- Fort- und Weiterbildungsangebote für vernetzte Krankenhäuser.
Eingeflossen in die neuen Regelungen speziell zu den telemedizinischen Aufgaben sind Erkenntnisse aus dem Projekt „ERIC“ (Enhanced Recovery after Intensive Care), das über den Innovationsfonds beim G-BA gefördert worden war.
Zentren für Intensivmedizin müssen besondere Voraussetzungen erfüllen. Das umfasst beispielsweise eine 24-stündige Aufnahmebereitschaft für Akutfälle, intensivmedizinisch geschultes Personal, das Vorhalten von bestimmten Strukturen wie High-Care-Betten, die Verfügbarkeit von bestimmten bildgebenden Verfahren (CT/MRT), aber auch palliativmedizinische Kompetenzen. Von den Zentren wird zudem erwartet, dass telemedizinische Visiten – Audio- und Videoübertragungen in Echtzeit – täglich durchführbar sind.
Zuschläge auch für 2020
Die Ergänzung der Zentrums-Regelungen tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Krankenhäuser, die als Zentren besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür seit 2020 finanzielle Zuschläge erhalten.