Selbstverwaltung

G-BA verteilt Zuständigkeiten

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G-BA verteilt Zuständigkeiten
© Svea Pietschmann/G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die fachlichen Zuständigkeiten der drei hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder festgelegt. Demnach ist der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, weiterhin für die Arzneimittel, Bedarfsplanung und Zahnärztliche Behandlung zuständig und leitet die entsprechenden Unterausschüsse. Karin Maag übernimmt wieder den Vorsitz der Unterausschüsse ambulante spezialfachärztliche Versorgung, Disease-Management-Programme, Qualitätssicherung sowie Post-Covid und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik. Neuling Bernhard van Treeck verantwortet die Unterausschüsse Methodenbewertung, Psychiatrische Versorgung sowie veranlasste Leistungen.

Auch die jeweilige Stellvertretung wurde beschlossen: Diese wird in der Regel von einem der ehrenamtlichen unparteiischen Mitglieder übernommen. Der Beschluss gilt bis zum Ende der Amtsperiode am 30. Juni 2030. Die Zuständigkeiten im Einzelnen hat der G-BA auf seiner Webseite veröffentlicht.

Autor

 Jens Mau

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