KHZG

Gesetz klammert Reha aus

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Gesetz klammert Reha aus
Elevated View Of A Female Physiotherapist Giving Exercise Treatment To Man © Gettyimages/Andrey Popov

Im kürzlich beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) kommt die Rehabilitation nicht vor. Dies beklagt der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) in einer Stellungnahme und appeliert an die Bundesregierung, für eine Nachbesserung zu sorgen.

Während mit dem KHZG für die Krankenhäuser ein umfangreiches Investitionsprogramm aufgelegt wurde, blieben Reha-Kliniken im Gesetz unberücksichtigt. Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK: "Hygieneanforderungen und Auflagen betreffen die Reha genauso wie den Akut-Bereich. Deshalb brauchen auch die Reha-Einrichtungen eine gesetzliche Regelung für den Ausgleich der coronabedingten Erlösausfälle." Doch offensichtlich habe man angenommen, dass die Reha-Kliniken über einen Belegungsrückgang wegen Corona mit den Kostenträgern verhandeln könnten. "Das trifft aber nicht zu, denn dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Und ohne diese gibt es keine Möglichkeit, von den geltenden Preisvereinbarungen mit den Krankenkassen abzuweichen.“

Es sei fatal, die Reha von Telemedizin, Digitalisierung und IT-Sicherheit abzukoppeln. "Die jetzt geförderten Investitionen für Krankenhäuser sollten deshalb auch für die Reha-Kliniken gelten.“

 

Autor

 Lena Reseck

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