Landtag Rheinland-Pfalz

Gesetzesnovelle soll Unimedizin Mainz flexibler machen

  • News des Tages
Gesetzesnovelle soll Unimedizin Mainz flexibler machen
© Universitätsmedizin Mainz / Peter Pulkowski

Ein neues Gesetz soll die Universitätsmedizin Mainz handlungsfähiger und deren Strukturen flexibler machen. Der rheinland-pfälzische Landtag verabschiedete die Novelle einstimmig. 

Konkret soll sie unter anderem ermöglichen, den Vorstand zu erweitern und die Zuständigkeit einzelner Vorstände in der Satzung zu ändern. Das kann etwa den Weg frei machen für einen zusätzlichen Bauvorstand, der sich um die geplanten umfangreichen Um- und Neubauten am größten Krankenhaus des Landes federführend kümmert. Ein Baumasterplan sieht vor, dass von 2026 bis 2040 rund 2,2 Milliarden Euro auf dem Campus der Unimedizin mit ihren teils maroden Gebäuden verbaut werden sollen.

Mit dem Gesetz soll auch der Pflegevorstand gleichberechtigt zu den anderen Vorständen werden. Geändert wird zudem das Verfahren zur Wahl des wissenschaftlichen Vorstands. Es soll transparenter werden, vorgesehen ist eine gemeinsame Findungskommission von Fachbereichsrat und Aufsichtsrat. 

Das ist eine Reaktion darauf, dass sich zuletzt die Wiederbesetzung des Postens des wissenschaftlichen Vorstands sehr schwierig gestaltete. Erst hatte ein Kandidat abgesagt, dann wurde eine vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidatin vom Fachbereichsrat abgelehnt - noch immer ist der Posten nicht besetzt.

Quelle: dpa

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich