Kassendefizit

GKV-Sparpaket in Bundestag und Bundesrat

  • Krankenhausreform
Deutscher Bundestag
Das heftig umstrittene GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der schwarz-roten Koalition startet ins parlamentarische Verfahren. © Deutscher Bundestag/Henning Schacht
Die Koalition will die stark steigenden Kosten für die medizinische Versorgung unter Kontrolle bringen – mit einem Spargesetz, für das jetzt unter hohem Zeitdruck die konkreten Beratungen beginnen.

Das heftig umstrittene GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der schwarz-roten Koalition startet ins parlamentarische Verfahren. Ministerin Nina Warken (CDU) bringt heute ihren Entwurf in den Bundestag ein, der die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro entlasten und damit höhere Zusatzbeiträge verhindern soll. Parallel befasst sich auch der Bundesrat mit den Plänen und dürfte etliche Kritikpunkte anmelden.

Vorgesehen sind Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche. Kliniken sollen auf insgesamt 4,6 Milliarden Euro pro Jahr verzichten. Auf Versicherte kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu. Die Koalition strebt an, das Gesetz bis zur Sommerpause Mitte Juli zu besiegeln.

Ausgabenanstieg könnte weitere Kürzungen erfordern

Gegen Einschnitte und geplante zusätzliche Einnahmen gibt es breite Proteste aus dem gesamten Gesundheitswesen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat bereits als Vorgabe für die Beratungen formuliert, dass der Einspar-Puffer nicht mehr kleiner werden dürfe. Tatsächlich steht nun sogar noch eine weitere Verschärfung des Sparziels im Blick. Hintergrund ist ein stärkerer Anstieg der Ausgaben im ersten Quartal 2026 als für das Gesamtjahr 2026 angenommen.

Nach vorläufigen Zahlen rechnet Warken deshalb inzwischen damit, dass das Defizit der Kassen im kommenden Jahr um 3,5 Milliarden Euro höher liegt als bisher mit 15,3 Milliarden Euro prognostiziert. In dem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Entwurf ist aber vorerst nur ein kleiner Puffer von einer Milliarde Euro angelegt. „Der Rest muss jetzt dann noch zusätzlich gehoben werden, um Beitragsstabilität zu bekommen“, machte Warken deutlich.

Neue Milliarden-Lücke

Rechnerisch ergibt sich eine zusätzliche Sparsumme von 2,5 Milliarden Euro – mindestens, wenn auch noch ein neuer Sicherheitspuffer für eine mögliche Zuspitzung der Finanzlage eingebaut werden soll. Geklärt werden soll dies im parlamentarischen Verfahren, ebenso wie mehrere ausstehende Streitpunkte. In der Kritik steht auch eine geplante Kürzung des regulären Bundeszuschusses. 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte Nachbesserungen für eine nachhaltige, solidarische Finanzierung. „Niemand braucht Beitragssatzkosmetik zulasten der Versicherten“, sagte Vorstandsmitglied Anja Piel. Das parlamentarische Verfahren biete auch die Chance, einen Irrweg zu korrigieren: Was eingespart werden solle, stabilisiere jetzt nicht die gesetzliche Krankenversicherung, sondern vor allem den Bundeshaushalt.

Zahlreiche Einwände im Bundesrat

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, mahnte, um das System zukunftsfähig zu machen, brauche es einen konsequenten Blick auf die Bedürfnisse der kranken, meist hochbetagten Menschen. Bezahlt würden bisher Arzt-Patienten-Kontakte. Ob sich Beschwerden verbessern oder verschlechtern, solle bei der Vergütungshöhe weiter keine Rolle spielen. Für eine Änderung müsse das Patientenwohl zum Honorierungsmaßstab werden.

Unter den Ländern formieren sich ebenfalls Widerstände. Die Ausschüsse des Bundesrats fordern die Streichung mehrerer vorgesehener Ausgabenbremsen, insbesondere bei den Kliniken, aber auch bei Arztpraxen, Apotheken und der Pharmabranche. Die Länderkammer stimmt am Freitag darüber ab, welche der Ausschussempfehlungen sie sich als Forderung zu eigen macht. Zum Thema reden wollen der neue rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) und gleich elf Ressortchefinnen und Ressortchefs der Länder.

dpa

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