Die HC&S AG zieht ihren Nachprüfungsantrag im vergaberechtlichen Streit um das Sanierungsmanagement der Mühlenkreiskliniken zurück. Nach der Entscheidung der Vergabekammer Westfalen, welche die Zuschlagsvergabe für nichtig erklärte, verzichtet HC&S auf eine Fortführung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Die HC&S AG beendet ihr vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren gegen die Mühlenkreiskliniken. Das teilte das Unternehmen am Montag in einer Pressemitteilung mit.
HC&S hatte das Verfahren eingeleitet, weil das Unternehmen aus seiner Sicht erhebliche Auffälligkeiten im Ausschreibungsverfahren zur Auswahl eines Sanierungsmanagements festgestellt hatte. Dabei ging es um Fragen der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nachvollziehbarkeit. Der Zuschlag war an die Hospital Management Group und deren Kandidaten Frank Ohi gegangen.
Die Vergabekammer Westfalen erklärte die Vergabeentscheidung am 21. November 2025 für nichtig. Die Mühlenkreiskliniken legten dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Die mündliche Verhandlung sollte am 29. Juli 2026 stattfinden.
Gründe für den Rückzug
HC&S nimmt den Nachprüfungsantrag nun zurück. Vorstandschef Nicolas Krämer sagte: „Wir haben in der ersten Instanz eine klare Entscheidung der Vergabekammer erhalten und sind unverändert davon überzeugt, dass unsere Position in der Sache Substanz hat.“ Gleichzeitig betonte er die Bedeutung verantwortlicher Entscheidungen: „Verantwortung zeigt sich nicht darin, um jeden Preis Recht zu behalten, sondern darin, zur richtigen Zeit die richtigen Prioritäten zu setzen.“
Krämer verwies auf den späten Termin vor dem Oberlandesgericht. „Die vom Gericht gesetzte zeitliche Perspektive ließe eine Entscheidung erst zu einem Zeitpunkt erwarten, zu dem auch laut der Ausschreibung das Projekt nahezu abgeschlossen sein soll.“ Eine gerichtliche Entscheidung hätte dann keine praktische Auswirkung mehr gehabt. Der Beschluss der Vergabekammer reiche aus, um aus Sicht von HC&S wichtige Punkte klargestellt zu haben.
Christian Busse, Pressesprecher der MKK, will sich erst dazu äußern, wenn das Oberlandesgericht Düsseldorf den Rückzug der Nachprüfung bestätigt. Noch sei er dort jedoch nicht bekannt.
cs

