Corona-Impfung

Hessen setzt Impfpflicht stufenweise um

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Hessen setzt Impfpflicht stufenweise um
© Hollmig

Das hessische Ministerium für Soziales und Integration hat am Dienstag über die praktische Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht informiert. Sie betrifft 247.600 Beschäftigte in Hessens Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen oder anderen Gesundheitsberufen. Nach Angaben des Ministeriums sind 22.100 Beschäftigte (neun Prozent) entweder nicht geimpft oder haben in entsprechenden Umfragen keine Angabe zu ihrem Impfstatus gemacht. Bereits beschäftigtes Personal ist bis zum Ablauf des 15. März verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Nach dieser Frist hat die Leitung das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen, das den Nachweis auch ohne Benachrichtigung anfordern kann. "Wer den Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann", heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. 

Neben den bestehenden Impfangeboten schafft der Öffentliche Gesundheitsdienst in Hessen noch Sonderimpfaktionen mit der Möglichkeit, sich mit dem Novavax-Impfstoff impfen zu lassen. Nach Angaben der Hessenschau werden etwa 108.000 Novavax-Dosen erwartet. Durch eine stufenweise Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht soll den Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, sich zeitnah impfen zu lassen. Die Daten werden mit einer digitalen Meldeplattform erfasst.

Autor

 Luisa-Maria Hollmig

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