In der vergangenen Woche hatte die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ihre Empfehlungen zu Mindestvorgaben, für mehr Qualitätsförderung und weniger Bürokratie bekannt gegeben - und darin auch die bisherige Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Bereich der Qualitätssicherung kritisiert. Darauf hat der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken nun wiederum teils einlenkend, teils mit Gegenkritik reagiert: "Ich habe das Papier gelesen, reflektiert und kann selbstkritisch sagen, einige Vorwürfe in der Stellungnahme sind durchaus berechtigt", so Hecken gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Die Qualitätssicherung habe sich in manchen Bereichen in einer Filigranität entwickelt, dass man sich ernsthaft die Frage stellen müsse, ob alles, was gefordert werde, tatsächlich die Patientenversorgung verbessere.
Allerdings sei der G-BA in einigen Kritikpunkten, die im Gutachten der Kommission genannt werden, bereits zwei Jahre zuvor zu der Erkenntnis gelangt, seine Vorgaben zu ändern. "Wir haben uns hier im G-BA mit Amtsantritt von Karin Maag als unparteiisches Mitglied und zuständig für den Bereich Qualitätssicherung darauf verständigt, in drei Pilotverfahren nur wenige risikoadjustierte Indikatoren zu nutzen." Man nehme insgesamt die Kritik aus der Regierungskommission konstruktiv auf und "arbeite an der Umsetzung weiter."
Nicht berechtigt sei jedoch eine generelle Kritik am G-BA. "Nehmen Sie beispielsweise die Spezialrichtlinien bei Bauchaortenaneurysma, Kinderonkologie oder Kinderherzchirugie, die in der Fachwelt allerhöchste Anerkennung genießen und tatsächlich Qualität für eine gute Patientenversorgung in einem gebotenen Maße sichern", sagte Hecken.
Diese Richtlinien des G-BA und ebenso die Vorgaben zu den Mindestmengen bei bestimmten planbaren Leistungen seien so gut, dass sie zumindest in Nordrhein-Westfalen auch in die Strukturanforderungen für Krankenhäuser übernommen wurden.
Man könne Qualitätssicherung "nicht einfach nebenbei" implementieren, so Hecken. Kritisch betrachte er daher die Idee der Regierungskommission, ein neues Bundesinstitut für Qualität, Patientensicherheit und Transparenz in der Gesundheitsversorgung gründen zu wollen, in dem die Arbeit des G-BA im Bereich der Qualitätssicherung aufgehen solle. "Ob ein Bundesinstitut – das vorgeschlagen wird und über dessen Finanzierung und Struktur Minister Lauterbach und die Kommission bisher noch kein Wort gesagt haben – dies besser, schneller oder effektiver macht als der G-BA, bleibt abzuwarten", so Hecken.