Am Montag sorgte die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zur Einführung einer Impfpflicht für Wirbel. Wie die FAZ berichtet, sehen die Entwürfe für eine Impfpflicht vor, dass die Kassen die Versicherten anschreiben und sie dazu auffordern müssten, ein Impfzertifikat oder eine Befreiung vorzulegen, die dann von den Kassen geprüft werden müsste. Bei fehlenden Nachweisen, sollen die "säumigen Kunden" den Bußgeldstellen gemeldet werden. In der Stellungnahme, die auf den Seiten des Bundestags abrufbar ist, verweist der GKV auf Probleme bei der Umsetzbarkeit. "Weder könnte im gesetzten Zeitraum logistisch die zweifache individuelle Ansprache von 60 Millionen Versicherten erreicht noch die erforderlichen technischen Anpassungen an der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgenommen werden, auf der der Impfstatus zusätzlich vermerkt werden soll", heißt es. Auch sehen sich die Kassen nicht als Gesundheits- oder Ordnungsbehörden. Die Überwachung der Impfpflicht sei staatliche Aufgabe. Zudem würden den Kassen nicht die erforderlichen Daten vorliegen, um die Versicherten in der vorgesehen Weise sicher zu erreichen. Dies liegt zum Beispiel an nicht aktualisierten Adressen, oder Familienversicherte, bei denen nur der Hauptversicherte, nicht aber die Mitversicherten (etwa Kinder im Studium an einem anderen Wohnort) sicher erreicht werden könnten.
Ein weiteres Problem sieht die GKV in den individualisierten Anschreiben an die Versicherten bis zum 15. Mai, was in dem gesetzen Zeitraumen organisatorisch nicht zu erfüllen wäre. "Die Krankenkassen müssten im verbliebenen Zeitraum nach Gesetzesverkündung bis zu 1,8 Millionen Schreiben pro Woche drucken und versenden. Dies wäre weder durch interne noch externe Druckereien umsetzbar – auch weil alle Krankenkassen gezwungen wären, zum selben Zeitpunkt auf dieselben Dienstleister zuzugreifen", heißt es weiter.
Angesichts der ausführlichen Berichterstattung veröffentliche die GKV am Montag eine Stellungnahme, da die Medienberichte den Eindruck erwecken könnten, dass die gesetzliche Krankenversicherung gegen die Einführung einer Impfpflicht sei. „Die Impfung ist die stärkste Waffe im Kampf gegen das Corona-Virus. Selbstverständlich setzen alle gesetzlichen Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband alles daran, die Impfquote zu erhöhen", so die Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer, "Wir haben uns in unserer Stellungnahme an keiner Stelle gegen die Einführung einer Impfpflicht ausgesprochen. Wir haben lediglich auf zu erwartende praktische Schwierigkeiten bei der geplanten Umsetzung durch die Krankenkassen hingewiesen.“
Unterstützung kommt von den übrigen Kassenverbänden. "Der GKV-Spitzenverband weise zutreffend auf die praktischen Probleme hin, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des AOK-Bundesverbands, vdek, IKK, Knappschaft, und BKK. Die Folgen wären fehlerhafte Meldungen über säumige Bürger an die Ordnungsbehörden, die Überlastung der Ämter, die Diskreditierung der elektronsichen Patientenakte und nicht zuletzt der Krankenkassen. "Ein Zustand, der die Verunsicherung bei Impfskeptikern weiter erhöhen könnte und das Ziel, eine ausreichende Impfquote zu erreichen gefährdet", heißt es weiter.
In der Stellungnahme an den Bundestag schlägt der GKV-Spitzenverband zudem eine Umsetzung über die Bundesdruckerei in Zusammenarbeit mit den Meldebehörden vor. "Die dezentralen Meldeämter erzeugen aus der eindeutigen Personalausweisnummer einen QR-Code und schreiben jede volljährige Bürgerin, jeden volljährigen Bürger und jede Person an, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland weilt", heißt es. Der QR-Code könnte dann zur Übermittlung des Impfzertifikats an die Bundesdruckerei über ein Portal genutzt werden.
PKV sieht ebenfalls den Staat in der Pflicht
Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung verweist auf die Zuständigkeit des Staates. Das Vertrauen der Menschen in die Krankenversicherungen für den besonders sensiblen Gesundheitsschutz dürfe nicht gefährdet werden. Die vorgesehene Übernahme einer "Kontrollfunktion" widerspreche den Aufgaben und dem Zweck einer Krankenversicherung. Diese Daten müssten die Versicherungen komplett neu erfassen. Sollte sich der Gesetzgeber dennoch für eine Umsetzung über die Krankenversicherungen entscheiden, sei es unabdingbar, dass die Regelungen rasch und effektiv umgesetzt werden könnten.