Sozialbeiträge

Kassenchef widerspricht Habeck

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Kassenchef widerspricht Habeck
© Nele Martensen

Wirtschaftsminister Robert Habeck fordert Sozialabgaben auf Kapitalgewinne. Doch der Chef der Techniker Krankenkasse widerspricht.

Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck will auch Einkünfte aus Kapitalerträgen für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen heranziehen. "Wir würden gern die Beitragsgrundlage erhöhen", sagte er am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". Habeck kritisierte, dass Kapitalerträge bislang von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt seien. Arbeitslöhne würden dadurch stärker belastet als Kapitalerträge. 

"Deswegen schlagen wir vor, dass wir auch diese Einkommensquellen (...) sozialversicherungspflichtig machen", sagte er. Das sei ein Schritt zu mehr Solidarität innerhalb des Systems.

Widerspruch erntet Habeck nun nicht nur von politischen Gegnern, sondern auch vom Chef der Techniker Krankenkasse (TK).

"Lieber Robert Habeck, wir haben in Deutschland innerhalb Europas bereits mit das teuerste Gesundheitssystem - ohne dafür die besten Ergebnisse zu bekommen. Wir sollten also weniger darüber nachdenken, wie wir den Versicherten noch mehr Geld abnehmen, sondern viel mehr darüber, wie wir diese Mittel klüger einsetzen können", schreibt Jens Baas heute auf LinkedIn.

Einfache Lösungen reichten dafür nicht mehr aus, nötig seien grundlegende Reformen. "Und ja, diese durchzusetzen ist politisch schwierig, dafür haben alle Politiker mein volles Verständnis. Statt dessen aber schlicht den Versicherten immer noch mehr Geld abzunehmen, auf welchem Weg auch immer, ist zwar einfach, aber definitiv nicht die Lösung!"

Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) warnte davor, dass ein solcher Schritt die Mittelschicht besonders belasten würde. Pflichtversicherte müssten dann gegebenenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge auf Kapitalerträge zahlen, sagte der SdK-Vorstandsvorsitzende Daniel Bauer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Millionäre und Milliardäre würde dies nicht treffen, da die Krankenversicherungsbeiträge eben durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt sind."

Quelle: Bibliomed/dpa

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