Ganzjahresausgleich 2021

Kliniken wehren sich gegen die 5-Prozent-Klausel

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Kliniken wehren sich gegen die 5-Prozent-Klausel
© Pixabay/Souvick Ghosh

Jens Spahn will in den nächsten Tagen eine Verordnung in Kraft setzen, die den Ganzjahresausgleich für Kliniken auf den Weg bringt. Krankenhausvertreter kritisieren den Entwurf von Minister Spahn scharf.  

Bis zum 24. März konnten Klinikvertreter beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) ihre Stellungnahmen abgeben, nun ist mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen. Großer Streitpunkt beim Ganzjahresausgleich: Der Verordnungsentwurf des Ministers sieht vor, dass nur 95 Prozent der Erlöse von 2019 Grundlage für den Ganzjahresausgleich 2021 sein sollen. Das heißt, nur wenn Kliniken 2021 weniger als 95 Prozent ihres Erlöses von 2019 erreichen, kommen sie überhaupt in den Genuss von Ausgleichszahlungen. Die Kliniken fordern vielstimmig Hundert Prozent des Erlöses 2019 als Referenz. Gut möglich, dass Spahn sich noch erweichen lässt und auf 96 oder 97 Prozentpunkte hochgeht, aber sicher ist das nicht. 

Ganzjahresausgleich: BMG will etwas zwischen 75 und 95 Prozent

Wie Minder- und Mehrerlösausgleich – und damit der Ganzjahresausgleich – berechnet wird, ist auch noch nicht ganz klar. Zwei Punkte müssen geregelt werden: Die Anrechnungsquote und der Ausgleichssatz. Die Anrechnungsquote regelt, wie viel von den Freihaltepauschen sich die Kliniken bei der Erlösermittlung auf das Budget anrechnen lassen müssen. Der Ausgleichssatz regelt, wie viel des Mindererlöses ausgeglichen wird. Für das zurückliegende Jahr haben GKV und Kliniken eine 85/85-Regelung festgezurrt. Demnach müssen 85 Prozent der kassierten Freihaltepauschalen in die Berechnung des Mindererlösausgleichs als Erlöse berücksichtigt werden. Nach Berechnung des Mindererlöses wird dieser dann zu 85 Prozent ausgeglichen. Für 2021 hat das BMG eine Spanne von 75 bis 95 Prozent in den Raum gestellt. Wahrscheinlich wird das Ministerium die Konkretisierung erneut an die Selbstverwaltung auslagern.

Erlösrechnung 2020 offenbar intern umstritten

Spannend bleibt in diesem Zusammenhang die Frage nach der Erlössituation für das gesamte Jahr 2020. Eine Analyse der ersten drei Quartale hatte ergeben, dass Kliniken im Vergleich zum Vorjahr mithilfe der Ausgleichszahlungen vom Bund insgesamt gut 2 Prozent mehr Gewinn gemacht hatten als im Vorjahr. Die Gesamtrechnung inklusive des vierten Quartals – in dem viel weniger Bundeshilfen flossen – sollte eigentlich jetzt veröffentlicht werden. Da die Autoren Boris Augurzky und Reinhard Busse aber mit einigen Annahmen und Variablen rechnen – ist das Ergebnis offenbar umstritten. Wahrscheinlich wird derzeit noch einmal an der Berechnungsmechanik gefeilt. Ein konsentiertes Ergebnis soll frühestens Mitte April öffentlich werden. 

Kassen bemängeln die Zielrichtung des Ganzjahresausgleichs

Dieses Ergebnis hat Einfluss auf die weitere Finanzierungsdiskussion. Die Kliniken fordern seit Jahresbeginn Liquiditätshilfen für alle Kliniken aus Bundesmitteln – wobei der Ganzjahresausgleich verhindern soll, dass einzelne Kliniken über Gebühr profitieren. Die Krankenkassen lehnen Liquiditätshilfen ab und beäugen auch den Ganzjahresausgleich sehr kritisch. Er würde Kliniken nicht motivieren, die Erlössituation aus eigener Kraft zu verbessern. Außerdem wäre ein (von den Kassen angenommener) stetiger Fallzahlenrückgang nicht eingepreist. 

Gegensätze treten im Expertenrat immer deutlicher zutage

Für viele Klinikvertreter ist der Verordnungsvorschlag derweil eine Art Rosskur zum Zweck der Strukturbereinigung: Kliniken würden finanziell so ausgeblutet, dass sie am Ende vom Netz gehen müssten. In dieser Frontstellung wird derzeit auch im Expertenbeirat des BMG disktuiert und damit treten die Gegensätze in dem Gremium immer deutlicher zutage. Die Runde mit Klinik- und Kassenvertretern sowie den Wissenschaftlern Boris Augurzky und Reinhard Busse ist maßgeblich an der Ausgestaltung des Rettungsschirms für Kliniken beteiligt. 

Autor

 Jens Mau

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