Krankenhäuser wollen sich digital aufstellen, das bestätigt eine Blitzumfrage der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück. An der Befragung haben 157 Kliniken unterschiedlichster Größen und Trägerschaften deutschlandweit teilgenommen. 98,1 Prozent davon geben an, Finanzierungshilfen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) beantragen zu wollen. Insgesamt 4,3 Milliarden Euro stellen Bund und Länder für den digitalen Ausbau den Krankenhäusern bereit.
Ziel der Häuser sei vor allem, die Versorgungsqualität zu verbessen. Rang zwei belegt die operative Digitalisierung, Rang drei und vier Technik und Effizienz. Zudem favorisieren die Kliniken aus den elf Fördertatbeständen die Themen Behandlungsdokumentation (95,5 Prozent), Aufnahme- und Entlassmanagement (79,9 Prozent) sowie Medikationsmanagement (73,4 Prozent). Die IT-Sicherheit belegt mit 56,5 Prozent den vierten Platz. Als weniger wichtig erachten die Kliniken die Anpassung von Patientenzimmern, ein Versorgungsnachweissystem für Betten sowie die Abstimmung mehrerer Krankenhäuser.
Die Muss- und Kann-Kriterien geben Aufschluss über die aktuelle Situation der Kliniken zu den Fördertatbeständen. Die Muss-Kriterien müssen durch die Förderung erfüllt werden.
Laut Umfrage erfüllen die befragten Häuser mehrheitlich, also mit über 50 Prozent, die Muss-Kriterien: Anpassung von Patientenzimmern (Rang 1 mit 66,7 Prozent), digitale Leistungsanforderung (Rang 2 mit 65,3 Prozent), Notaufnahme (Rang 3 mit 63,5 Prozent) und IT-Sicherheit (Rang 4 mit 51,9 Prozent). Schlusslichter der Muss-Kriterien bilden die Themen Patientenportale (23,9 Prozent), Entscheidungsunterstützungssystem (27,9 Prozent), Versorgungsnachweis für Betten (30 Prozent) und digitales Medikamentenmanagement (34,9 Prozent). Priorität beim digitalen Ausbau der Muss-Kriterien haben für die Krankenhäuser die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, Patientenportale, in denen das Aufnahme-, Entlass- und Überleitungsmanagement digital unterstützt wird, sowie das digitale Medikationsmanagement.
Die Reihenfolge der Fördertatbestände, für die fast alle oder viele Kann-Kriterien erfüllt werden sollen, stellt sich wie folgt dar: Versorgungsnachweissystem für Betten (87,5 Prozent), Anpassung von Patientenzimmern (85,7 Prozent), IT-Sicherheit (71,4 Prozent), digitale Leistungsanforderung (65,2 Prozent), telemedizinischen Verfahren (60,5 Prozent), Notaufnahme (58,3 Prozent), digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (57,9 Prozent), digitales Medikamentenmanagement (50,5 Prozent) und Abstimmung mehrerer Krankenhäuser (50,0 Prozent).
Die Umfrage zeigt, wie viele digitale Baustellen es innerhalb der Krankenhäuser gibt, die mithilfe der KHZG-Fördermittel in den nächsten Jahren angegangen werden können.