Das Klinikum Konstanz darf künftig herzchirurgische Eingriffe anbieten. Damit steht die Grundlage für den Ausbau des Zentrums für Herzmedizin im Landkreis Konstanz.
Das Klinikum Konstanz darf künftig herzchirurgische Leistungen anbieten. Das teilte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg dem Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) mit. Die schriftliche Bestätigung soll in Kürze folgen. Damit ist die Herzchirurgie in Konstanz gesichert nach der Insolvenz des privaten Herz-Zentrums.
Mit der Entscheidung schafft das Land die krankenhausplanerische Grundlage für den Ausbau des Zentrums für Herzmedizin im Landkreis Konstanz. „Wir freuen uns, dass das Land den Weg für die Etablierung der Herzchirurgie am Klinikum Konstanz frei gemacht hat“, sagte Landrat Zeno Danner, Aufsichtsratsvorsitzender des GLKN.
Versorgung soll wohnortnah bleiben
Die Genehmigung ermöglicht komplexe herzchirurgische Eingriffe in der Region. „Mit der Genehmigung der Planbetten schaffen wir die Basis, das Zentrum für Herzmedizin weiterzuentwickeln“, erklärte Thomas Beringer, Kaufmännischer Direktor des Klinikums Konstanz. Geplant ist eine integrierte Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit minimalinvasiven Eingriffen, Nachsorge und interdisziplinären Behandlungsprogrammen.
Die Entscheidung fällt in eine Phase grundlegender Veränderungen im Krankenhauswesen. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz werden bundesweit Leistungsgruppen und Qualitätsstandards neu definiert. „Die Entscheidung des Sozialministeriums ist ein starkes Signal für die Herzmedizin am Bodensee“, sagte Bernd Sieber, Geschäftsführer des GLKN. Damit werde die wohnortnahe Versorgung langfristig gesichert.
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