CSU und Freie Wähler haben am gestrigen Tag den Koalitionsvertrag für Bayern unterzeichnet. Vereinbart ist unter anderem, Krankenhausinvestitionen in den nächsten fünf Jahren auf eine Milliarde Euro zu erhöhen. Zur Bewältigung des Strukturwandels wird das Förderprogramm für kleinere Krankenhäuser in ländlichem Gebiet in Höhe von 100 Millionen Euro für fünf Jahre fortgesetzt.
Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), befürwortet die Investitionsmaßnahmen: „Die Festschreibung der Krankenhausmilliarde für Investitionen entspricht der nötigen Investitionsquote und stärkt unsere guten Krankenhausstrukturen. Der Freistaat stellt die richtigen Weichen für die Gestaltung der geplanten Krankenhausreform im Sinne wohnortnaher und qualitativ hochwertiger Versorgung in Bayern.“
Weitere Vereinbarungen laut Koalitionsvertrag
- Die Koalition will sich auf Bundesebene für eine Abschaffung des DRG-Systems in seiner aktuellen Form, eine leistungsgerechte Bezahlung ärztlicher Leistungen durch die Abschaffung der Budgetierung und eine Reform der Bedarfsplanung einsetzen.
- Zudem wird auf die Nutzung von Gesundheits- und Pflegedaten für Forschung, Innovation und Versorgung mithilfe von Künstlicher Intelligenz „unter Wahrung der Datensouveränität der Patienten“ gesetzt.
- Eine enge Verzahnung von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht zur Vermeidung von Doppelstrukturen wird angestrebt und deren Zusammenlegung geprüft. Eine flächendeckende Notfallversorgung soll mit der Gewinnung und Ausbildung von Notärzten und Notfallsanitätern sowie der Stärkung der Notfallambulanzen und Rettungsleitstellen gesichert werden.
Im Koalitionsvertrag für Bayern heißt es weiterhin: „Die Grund- und Notfallversorgung muss auch künftig im ganzen Land gesichert bleiben. Daher setzen wir uns für einen weiten Handlungsspielraum der Länder bei der anstehenden Krankenhausreform, eine langfristig auskömmliche, nachhaltige Krankenhausfinanzierung und die Weiterführung der bayerischen Krankenhausplanung unter Einbezug des stationären und ambulanten Bereichs, des Rettungswesens, der Leistungsträger und der Landkreise ein.“