Betrieb läuft weiter, Investor gesucht

Heilig-Geist-Hospital Bingen ist insolvent

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Heilig-Geist-Hospital Bingen ist insolvent
Das Heilig-Geist-Hospital Bingen hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. © thodonal | stock.adobe.com

Das Heilig-Geist-Hospital Bingen hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet.

Wie das Krankenhaus mitteilt, hat das Amtsgericht Bingen den Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ziel des Verfahrens ist die Fortführung des Klinikbetriebs und die Suche nach einem Investor.

Betrieb läuft uneingeschränkt weiter

Die Patientenversorgung läuft nach Angaben des Hauses ohne Einschränkungen weiter. Untersuchungen und Eingriffe finden planmäßig statt, alle Fachabteilungen bleiben geöffnet. Die Gehälter der rund 300 Beschäftigten sind im vorläufigen Verfahren über das Insolvenzgeld gesichert.

Suche nach Investor im Fokus

Die Verantwortlichen setzen auf eine Übernahme durch einen Investor. „In den kommenden Monaten werden wir einen strukturierten und zukunftsgerichteten Investorenprozess aufgleisen, um eine Perspektive für das Haus zu schaffen“, sagte Insolvenzverwalter Jens Lieser. Ziel sei eine Lösung im Interesse der Gläubiger sowie mit Planungssicherheit für Mitarbeiter und Patienten.

Auch die Geschäftsführung sieht das Verfahren als notwendigen Schritt. „Über das vorläufige Insolvenzverfahren wollen wir eine Struktur finden, die zu den Reformplänen des Bundes passt und damit zukünftig Bestand hat“, sagte Geschäftsführer Michael Gutendorf.

Strukturelle Defizite belasten kleine Kliniken

Das Krankenhaus verweist auf anhaltende wirtschaftliche Belastungen im Sektor. Dazu zählen sinkende stationäre Fallzahlen seit der Pandemie und steigende Kosten für Personal, Energie und Sachmittel. Hinzu kommen Leistungverlagerungen in den ambulanten Bereich ohne ausreichende Refinanzierung.

Nach eigenen Angaben haben die Gesellschafter – die Stadt Bingen und der Landkreis Mainz-Bingen – ihre finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft. Zusätzliche Belastungen ergaben sich demnach auch nach der Herauslösung aus der Marienhaus-Gruppe, da das Haus eigene Verwaltungs- und IT-Strukturen aufbauen musste.

Andere Gesellschaften wie das Medizinische Versorgungszentrum und die Servicegesellschaft sind von dem Verfahren nicht betroffen.

cs

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