Das Land Hessen wird in den kommenden zehn Jahren 950 Millionen Euro für die Krankenhaus-Transformation zur Verfügung stellen. Die Universitätsklinik Frankfurt erhält zusätzlich 200 Millionen Euro – ein Schritt, den die Hessische Krankenhausgesellschaft kritisiert.
Das Land Hessen wird für den Transformationsfonds in den kommenden zehn Jahren 950 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen des Bundes, von dem Hessen insgesamt 7,4 Milliarden erhält. Über den Krankenhaustransformation kommen vom Bund rund 1,4 Milliarden Euro. Die Lücke von rund 500 Millionen Euro beim Länderanteil sollen die Krankenhäuser durch Eigenanteile einbringen.
"Die Mittel aus dem Sondervermögen für die Krankenhaustransformation sind ein starkes Signal für die Planungssicherheit und unseren Gestaltungswillen im Interesse des Gesundheitswesens und der Patientinnen und Patienten", sagte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU).
Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) begrüßt diesen Schritt zwar, äußert aber auch Kritik. Der Eigenanteil von 500 Millionen Euro sei "eine zusätzliche Belastung in ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Zeiten", moniert der Präsident der HKG, Christian Höftberger.
Zudem sei es fragwürdig, dass die Universitätsklinik Frankfurt - als einzige Klinik - aus dem Nachtragshaushalt zusätzlich 200 Millionen Euro erhalten soll. Diese Summe entspreche rund 50 Prozent des regulären jährlichen Investitionsetats, der für alle 127 Krankenhäuser im Land zur Verfügung steht und übersteige in einem einzigen Jahr mehr als ein Fünftel des gesamten 10-jährigen Transformationsfondsvolumens. "Wer nachhaltige Versorgungssicherheit will, muss alle notwendigen Versorger stärken – nicht nur eine einzelne Uniklinik in Landesträgerschaft", so Höftberger.
Ministerpräsident Rhein wies diese Kritik zurück. Zum einen seien die 950 Millionen Euro nur ein Teil der für die Transformation der Krankenhäuser von Bund und Land insgesamt zur Verfügung gestellten Summe. Zum anderen seien in Frankfurt Verbindlichkeiten zu bedienen, und damit stehe das Land als Eigentümer in der Pflicht, berichtet die FAZ.
fa

