Die Verteilung der Leistungsgruppen entscheidet über die Zukunft vieler Krankenhäuser. Medizinrechts-Expertin Claudia Mareck sieht die größten Chancen für Kliniken nicht vor Gericht, sondern bereits im Anhörungsverfahren.
Die Bundesländer arbeiten derzeit an der Umsetzung der Krankenhausreform. Für viele Häuser steht dabei viel auf dem Spiel. Denn mit der Zuweisung oder Nichtzuweisung von Leistungsgruppen entscheidet sich oft, ob einzelne Fachbereiche erhalten bleiben oder aufgegeben werden müssen.
Claudia Mareck, Fachanwältin für Medizinrecht und Partnerin der Kanzlei PPP Rechtsanwälte, erwartet bundesweit eine Konzentration von Leistungen auf weniger Standorte. Entscheidend für eine rechtssichere Planung seien transparente Verfahren, eine nachvollziehbare Bedarfsermittlung und klar begründete Entscheidungen der Länder, sagt sie in der neuen Podcast-Folge von f&w. Je besser die Planungsbehörden ihre Auswahl begründeten, desto schwieriger werde es für Krankenhäuser, die Entscheidungen später erfolgreich anzufechten.
Den wichtigsten Hebel sieht Mareck jedoch nicht vor Gericht, sondern im Anhörungsverfahren vor Erlass der endgültigen Feststellungsbescheide. Sobald Krankenhäuser erfahren, welche Leistungsgruppen ihnen voraussichtlich zugewiesen oder verweigert werden, sollten sie ihre Argumente umfassend vortragen, lautet ihre Empfehlung. Dazu gehörten etwa besondere Zertifizierungen, Beiträge zur Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Einbindung in die Notfallversorgung oder die Erreichbarkeit für Patientinnen und Patienten.
In der aktuellen Folge des f&w-Klinikpodcasts erläutert Mareck außerdem, warum Krankenhäuser ihre Hoffnungen nicht allein auf Klagen setzen sollten, welche Rolle Bedarfsermittlung und Auswahlkriterien bei der Vergabe von Leistungsgruppen spielen und worauf Planungsbehörden achten müssen, um rechtssichere Entscheidungen zu treffen.
