Hessen macht den nächsten Schritt bei der Krankenhausreform: Kliniken erfahren, welche Behandlungen sie künftig anbieten dürfen.
Das Land Hessen hat die entscheidende Phase der bundesweiten Krankenhausreform eingeläutet. Mit dem Versand vorläufiger Feststellungsbescheide an die Krankenhausträger legt das Gesundheitsministerium fest, welche medizinischen Leistungen die einzelnen Kliniken künftig anbieten dürfen. Die Neustrukturierung soll die Behandlungsqualität erhöhen, ohne die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gefährden.
Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) betonte, die Reform werde „mit Augenmaß“ umgesetzt. Die Grund- und Notfallversorgung bleibe in allen Regionen des Landes erhalten. Zugleich sollen planbare und hochkomplexe Eingriffe stärker auf spezialisierte Standorte konzentriert werden. Kern der Reform sind die Leistungsgruppen. Sie definieren bundesweit einheitlich, welche Behandlungen ein Krankenhaus erbringen darf. Voraussetzung für die Zuweisung sind nachgewiesene Qualitätsstandards, ausreichendes Fachpersonal und die notwendige technische Ausstattung. Sämtliche Anträge wurden vom Medizinischen Dienst Hessen geprüft.
Keine Kürzungen bei Notaufnahmen und der Geburtshilfe
Für die meisten hessischen Krankenhäuser bedeutet die Neuordnung laut Ministerium keine grundlegenden Einschnitte. Änderungen betreffen vor allem die Konzentration einzelner Leistungsbereiche. Die Zahl der Notfallstandorte bleibt unverändert. Auch bei Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin sind keine Kürzungen vorgesehen.
Deutlicher werden die Veränderungen bei hochspezialisierten Behandlungen. So sollen komplexe Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse künftig nur noch an 15 statt bisher 23 Kliniken durchgeführt werden. Die Behandlung von Eierstockkrebs wird von 28 auf 15 Standorte konzentriert. Bei der Brustkrebstherapie sinkt die Zahl der spezialisierten Kliniken von 29 auf 24. Neurochirurgische Eingriffe sollen statt an 17 künftig an rund 13 Standorten erfolgen. Auch die Zahl der Krankenhäuser, die künstliche Kniegelenke einsetzen dürfen, wird von 66 auf 50 reduziert.
Hessen erhält 950 Millionen Euro aus dem Sondervermögen
Unterstützt wird der Umbau durch den Krankenhaustransformationsfonds. Auf Hessen entfallen nach Angaben des Ministeriums rund 950 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Zusammen mit den Anteilen von Ländern und Krankenhausträgern entsteht ein Fördervolumen von rund 3,6 Milliarden Euro. Die Mittel sollen bis 2035 in strukturelle Veränderungen fließen, etwa in Fusionen, Kooperationen oder die Weiterentwicklung einzelner Standorte.
Mehrere Klinikverbünde haben entsprechende Schritte bereits eingeleitet. Beispiele sind die Zusammenführung von Krankenhäusern in Kassel und Waldeck-Frankenberg sowie die Fusion des Klinikums Darmstadt mit dem Elisabethenstift zu den „Südhessen Kliniken“.
Kliniken können jetzt Stellung nehmen
Die nun verschickten Bescheide markieren zunächst einen Zwischenschritt. Die betroffenen Krankenhäuser können Stellungnahmen einreichen, bevor die endgültigen Entscheidungen fallen. Nach Abschluss des Verfahrens will das Land sämtliche Zuweisungen öffentlich auf seiner Internetseite veröffentlichen.
mau
