Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteins Kassenärzte boykottieren E-Rezept-Rollout

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Schleswig-Holsteins Kassenärzte boykottieren E-Rezept-Rollout
Doctor working at the medical network on the tablet at the background of the city. © GettyImages/Natali_Mis

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat sich bis auf Weiteres aus der Rollout-Phase des E-Rezepts zurückgezogen. Der Verband begründet die Entscheidung damit, dass laut der Datenschutzbehörde die mailbasierte Umsetzung des digitalen Rezepts untersagt sei, auch wenn Patienten dem Übermittlungsverfahren zugestimmt und das Einverständnis dokumentiert hätten. 

"Der Nutzen des E-Rezepts liegt für Arztpraxen im Komfort der bürokratiearmen Erstellung und für Patienten in der Einsparung mehrfacher Wege, was insbesondere für Menschen in ländlichen Bereichen vorteilhaft wäre. Beides kann momentan nicht erreicht werden“, so die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Monika Schliffke. Aktuell sei eine Nachricht des Landesdatenschutzes eingegangen, dass auch vom Praxisverwaltungssystem erzeugte datenlose Transfer-QR-Codes als Gesundheitsdaten einzustufen seien, weil zu berücksichtigen sei, dass auf dem Markt frei erhältliche Apps aus dem Apothekenumfeld jeder Person, die befugt oder unbefugt im Besitz des QR-Codes ist, die Kenntnisnahme von Daten einer Verordnung ermöglicht. Denn beim Hochladen in solche Apps würden die Daten ermittelt und dem App-Nutzenden angezeigt. In der analogen Welt endet die formale Arzthaftung mit der Übergabe des Rezeptes an den Patienten. "Das ist in der digitalen Welt offenbar sehr anders“, so die KVSH-Vorsitzende. "Wir lassen die Praxen nicht in eine Falle laufen, denn die Praxen würden für diesen Missbrauch haften.“

Die Argumentation des Datenschutzes, den die KVSH selbst eingeschaltet hatte, sei zwar formal, aber nicht inhaltlich nachvollziehbar, denn sie beeinträchtige das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zum Umgang mit den eigenen Daten. "Das Gesetz ist offenbar so zu lesen, dass kein Versicherter einer digitalen Übertragung eines datenlosen QR-Codes a) an sich selbst, b) an einen bevollmächtigten Dritten oder c) an die Apotheke seiner Wahl zustimmen kann“, so Schliffke. Es sei zwar gut, wenn im Vorweg des Rollouts auch die absurdesten Problemstellungen erkannt werden, aber das "hätte schon in der Testphase der Gematik geschehen müssen, denn die schleswig-holsteinischen Praxen haben nicht unwesentlich zum Erreichen der Gematik-Quote beigetragen“.

Hier geht es zur Mitteilung der Datenschutzbehörde Schleswig-Holstein.

Autor

 Anika Pfeiffer

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