In Thüringen beginnt ab heute, 16. Juni 2025, das Antragsverfahren zur Zuweisung der Leistungsgruppen. Träger können Anträge digital einreichen. Das Thüringer Gesundheitsministerium steht beratend zur Seite.
Das nächste Bundesland startet mit der Antragstellung der Leistungsgruppen: Krankenhausträger in Thüringen können ab sofort digital Anträge für die gewünschten Leistungsgruppen sowie die geplante Fallmenge im vollstationären, somatischen Bereich einreichen. Die Antragstellung ist verpflichtend für alle Einrichtungen, die Teil des Krankenhausplans Thüringen sind.
Das teilt das Thüringer Gesundheitsministerium mit. „Mit dem Start des Antragsverfahrens setzen wir die Krankenhausreform in Thüringen konsequent um. Wir begleiten die Krankenhäuser aktiv bei diesem Prozess, um gemeinsam eine hochwertige und flächendeckende Versorgung sicherzustellen“, betont Gesundheitsministerin Katharina Schenk.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Krankenhaus-Länder-Antrags-Analyse-System (KLAAS). Das Thüringer Gesundheitsministerium steht den Krankenhausträgern während des gesamten Prozesses beratend zur Seite und unterstützt bei fachlichen und technischen Fragen, heißt es weiter in der Mitteilung.
Darüber hinaus wird die Umsetzung der Krankenhausreform in Thüringen durch die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH unterstützt. Die PD begleitet die strategische Planung und Umsetzung des Verfahrens seit über zwei Jahren, unter anderem durch fachliche Beratung, die Mitentwicklung des digitalen Antragssystems und die Organisation von Regionalkonferenzen.
Stand in den Bundesländern
- Sachsen: Kliniken konnten bis Ende April 2025 ihre gewünschten Leistungsgruppen beantragen.
- Niedersachsen: Antragstellung war bis Ende Mai 2025 möglich.
- Bayern: Erste Zuweisungen sollen noch 2025 erfolgen.
- Andere Bundesländer: Start der Antragsverfahren ist meist für Mitte bis Ende 2025 vorgesehen.
cs