Nach sieben Verhandlungsrunden haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaft Marburger Bund (MB) auf einen Tarifabschluss für die etwa 60.000 Ärzt:innen an den kommunalen Krankenhäusern geeinigt.
Entgelt und Urlaub
Das Entgelt der Ärzt:innen erhöht sich rückwirkend von Oktober 2021 bis Dezember 2022 um 3,35 Prozent. Ab 2022 erhalten die Ärzt:innen außerdem einen zusätzlichen Urlaubstag. Ab Januar 2023 erhalten Ärzt:innen, die mehr als 29 Bereitschaftsdienste im Kalenderhalbjahr geleistet haben, einen Tag Zusatzurlaub.
Rufbereitschaft
Pro Kalendermonat sind nicht mehr als 13 Rufbereitschaftsdienste (ein Rufbereitschaftsdienst umfasst maximal 24 Stunden) und weitere Dienste nur bei der Gefährdung der Patientensicherheit zu leisten. Ab dem 14. Rufbereitschaftsdienst je Kalendermonat erhält die Ärztin oder der Arzt zusätzlich zum Rufbereitschaftsentgelt einen Zuschlag von zehn Prozent, nach jedem weiteren dritten Rufbereitschaftsdienst erhöht sich der Zuschlag um jeweils weitere zehn Prozentpunkte. Diese Regelung greift ab Juli 2022. Für die tatsächliche Inanspruchnahme in der Zeit zwischen 0 und 6 Uhr erhält die Ärztin oder der Arzt zusätzlich zu dem Entgelt für Überstunden sowie für etwaige Zeitzuschläge erfasste Zeiten einen weiteren neuen Zuschlag. Auf Wunsch kann dieser Zuschlag in Freizeit ausgeglichen werden.
Bereitschaftsdienste
Ärzt:innen müssen pro Monat grundsätzlich nur bis zu vier Bereitschaftsdienste leisten. Die Möglichkeit für Kliniken, Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften und Arbeitsleistungen am Wochenende bei Gefährdung der Patientensicherheit anordnen zu können, bleibt erhalten. Die Regelung gilt ab 2023.
Freie Wochenenden
Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, dass im Grundsatz nur an zwei Wochenenden pro Monat eine Arbeitsleistung zu erbringen ist.
Sollte der MB die Regelungen zu den Entgelten Ende 2022 kündigen, stehen bereits Anfang 2023 erneut Entgeltverhandlungen an.


