Tarifkonflikt

Marburger Bund: Uniklinik-Ärzte treten in den Warnstreik

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Marburger Bund: Uniklinik-Ärzte treten in den Warnstreik
© GettyImages.com/grynold

Aktualisiert am 30.01.2024

Zahlreiche Ärzte an den landeseigenen Unikliniken im Tarifbereich TV-Ärzte sind am heutigen Dienstag in einen ganztägigen Warnstreik getreten. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) hatte dazu bereits vor rund zwei Wochen aufgerufen. Aufgrund des Warnstreiks komme es in den bestreikten Unikliniken zu Einschränkungen, etwa bei nicht dringenden Operationen, die verschoben werden können, teilte der MB gestern mit. Für die Notfallbehandlung habe der MB den betroffenen Kliniken den Abschluss von Notdienstvereinbarungen angeboten. Die Klinikleitungen seien zudem verpflichtet, für eine Notbesetzung zu sorgen.

Die zentrale Warnstreik-Kundgebung findet in Hannover statt, kündigte der MB an und fordert die Anpassung der Gehälter und Arbeitsbedingungen von über 20.000 Ärzten an bundesweit 23 Universitätsklinika. Hintergrund ist der bislang ergebnislose Tarifkonflikt zwischen der Ärztegewerkschaft und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Die letzte Chance zur Veränderung hatte der MB den Arbeitgebern in der dritten Verhandlungsrunde der vergangenen beiden Tage gegeben - ebenfalls ohne Ergebnis. "Sofern sie diese Chance nicht nutzen, werden wir ihnen vor Augen führen müssen, welche Folgen ihr Umgang mit den Ärztinnen und Ärzten hat", teilte der MB bereits im Voraus mit.

Andreas Botzlar, zweiter Vorsitzender des Marburger Bunds betont: 

„Der Verlauf dieser Verhandlungsrunde lässt uns keine andere Wahl, als unsere Mitglieder in den Unikliniken um Unterstützung in dieser Auseinandersetzung zu bitten. Die TdL braucht offensichtlich ein deutliches Signal derer, die rund um die Uhr für ihre schwerkranken Patientinnen und Patienten da sind und darüber hinaus auch noch Forschung und Lehre an den Unikliniken sicherstellen.“

Die Forderungen des MB lauten:

  • 12,5 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr
  • Höhere Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit im Regeldienst. Für Überstunden z. B. 30 Prozent, für Sonntagsarbeit 50 Prozent und für Arbeit an Heilig Abend und Silvester 50 Prozent
  • Tarifpolitik: Neuregelung der Vorschriften zur Schicht- und Wechselschichtarbeit wie z. B. die Begrenzung von Nachtdiensten und die Verbesserung des Anspruchs auf Zusatzurlaub, um die "besonderen Belastungen dieser Dienstformen auszugleichen"

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