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Mit offenen Karten spielen

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Mit offenen Karten spielen

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht steht als Faktum vor der Tür, aber allenthalben wird erst noch politisch wie gesellschaftlich über Umsetzungsdetails diskutiert. Eine Debatte, deren Zeitpunkt ein wenig überrascht, denn keine der jetzt gestellten Fragen ist neu. Nur hat sich während der Gesetzesberatung im November/Dezember 2021 kaum einer dafür interessiert. In der Folge ist die Verunsicherung der betroffenen Arbeitgeber enorm. Das wird auch wahrgenommen – allerdings stehen hier im Fokus Pflegedienste und Krankenhäuser, also meist recht große Unternehmen mit vielen Beschäftigten und einer eigenen Personalabteilung.

Aber die Impfpflicht zum 15. März adressiert ja zahlreiche weitere Betriebe, darunter sämtliche Arztpraxen und MVZ, aber zum Beispiel auch Geburtshäuser oder Physiotherapien. Sprich Betriebe im Kleinformat, mit nur wenigen oder ein paar Handvoll Mitarbeitern – also Betriebe ohne Verwaltungsüberbau. Ist den verantwortlichen Landes- und Gesundheitspolitikern eigentlich klar, was diese virulente Debatte über ein Gesetz, das in weniger als vier Wochen greifen soll, für diese Arbeitgeber bedeutet? Die also vielleicht 'nur' ein oder zwei Angestellte haben, die den geforderten Nachweis nicht vorlegen können oder wollen, die aber auch nicht mal eben innerbetrieblich umgesetzt werden oder gar einfach durch eine flotte Neuanstellung ausgetauscht werden können?

Ganz abseits von moralischen oder gesellschaftlichen Fragen zur Sinnhaftigkeit oder Notwendigkeit einer (einrichtungsbezogenen) Impfpflicht, muss daher im politischen Diskurs dringlichst Rücksicht auf die vielen kleinen wie auch größeren Leistungsträger der medizinischen und pflegerischen Versorgung genommen werden, die sich den Luxus nicht leisten können, die zunehmend ausufernde Debatte zu konkreten Umsetzungsdetails zu verfolgen und deren Ergebnisse abzuwarten. Wenn etwa die aktuelle Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar den Gesundheitsämtern bei der Kontrolle weitreichende Handlungsspielräume einräumen möchte: Welchen Schluss soll ein Praxisinhaber oder die MVZ-Leitung daraus für die interne Organisationsplanung ziehen? Es ist politisch gewollt (weil faktisch notwendig), auch Medizinpersonal ohne Nachweise weiterarbeiten zu lassen, aber einen Anspruch darauf gibt es nicht – das entscheidet das örtliche Amt nach Tageslaune?

Ehrlicher und vor allem fairer wäre es gegenüber allen betroffenen Einrichtungen mit offenen Karten zu spielen und die Reißleine bei der einrichtungsbezogenen Impflicht mindestens durch eine Verschiebung – zum Beispiel auf 31. Juli 2022, dem Datum, ab dem dann auch die Masernimpfpflicht greifen soll – zu verschieben. Und zwar schnell, denn momentan ist der durch die unsichere Rechtslage entstehende Schaden bei den Betrieben beinah als höher einzuschätzen als der durch die schätzungsweise fünf Prozent im Gesundheitssektor Tätigen, die nicht geimpft, aber täglich getestet sind.

 

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Autor

 Susanne Müller

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