Das Pfalzklinikum erbringt aufsuchende Behandlung in einem Modellvorhaben nach § 64 b SGB V. Die Erfahrungen im Vergleich zur StäB.
Seit 1. Januar 2020 behandelt das Pfalzklinikum Patientinnen und Patienten entsprechend den Vorgaben von § 64 b SGB V im Rahmen eines Modellvorhabens. Diese alternative Finanzierungsform ermöglicht eine deutlich verbesserte sektorenübergreifende Behandlung, bei der Patienten unabhängig von Diagnose und Erlös entsprechend ihres Bedarfs und ihrer…

