"Der jetzt vorliegende achte Thüringer Krankenhausplan gibt einen Orientierungsrahmen und schafft so weit, wie es derzeit möglich ist, Klarheit", so Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke) zum jüngst beschlossenen achten Krankenhausplan des Bundeslande. Für die psychiatrischen Disziplinen könne noch im Sommer der Planungsaufruf starten, teilt das Thüringer Gesundheitsministerium mit. In den somatischen Bereichen hingegen wird es länger dauern: Hier müsse sich das weitere Verfahren am laufenden Gesetzgebungsprozess zur Vergütungsreform des Bunds orientieren. "Aktuell liegen diesbezüglich weder verlässliche Zeitschienen noch abschließende Planungsparameter vor, was eine detaillierte Thüringer Krankenhausplanung für die somatischen Bereiche zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich macht", so die Ministerin.
Eine weitere Änderung aufgrund der großen Krankenhauseform auf Bundesebene: Während in Thüringen bisher nach Fachbereichen geplant wurde, sieht die Bundesreform Leistungsgruppen mit entsprechenden Qualitätskriterien vor. Eine Umstellung der Planungssystematik und ein neuer Planungsprozess sind also notwendig.
Mit einer sogenannten „Kleinen Thüringer Krankenhausgesetznovelle“ hat das Bundesland bereits die landesrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Zudem lege ein externes Gutachten zur Vorbereitung des achten Thüringer Krankenhausplans erstmals die 60 somatischen Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen zugrunde, die für die Bundesreform im Wesentlichen als geeint gelten.
Über diese Neuerung hinaus sei die Thüringer Krankenhauslandschaft durch den Konzentrationsprozess in den 1990er-Jahren jedoch gut strukturiert. Alle vorhandenen Standorte würden für die flächendeckende Grund- und Notfallversorgung der Thüringer Bevölkerung gebraucht. Aktuell gibt es in Thüringen 45 Krankenhäuser mit 54 Standorten und rund 15.500 Betten. Beibehalten werden sollen auch die vier bisherigen Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen.
Ministerin Werner: "Wir werden alles daran setzen, die anstehenden Schritte der Bundesreform hier in Thüringen schnellstmöglich begleitend umzusetzen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Thüringer Kliniken zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den neuen Vergütungsregelungen profitieren."
Der Landeskrankenhausplan muss nun noch vom Thüringer Landeskabinett beschlossen werden. Dies ist für Mitte Juli 2024 vorgesehen. Den Beschluss vorausgesetzt, gilt der achte Thüringer Krankenhausplan von 2024 bis 2030 für die Dauer von sechs Jahren.