Krankenhausfinanzierungsgesetz

Neues Datum für die zweite Reifegradmessung

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Neues Datum für die zweite Reifegradmessung
© iStock.com/PashaIgnatov

Der Zeitpunkt der zweiten Reifegradmessung der Digitalisierung in Kliniken soll um ein halbes Jahr nach hinten – auf den 30. Juni 2024 – verschoben werden. Das geht aus einem Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hervor. 

Das Jahr 2023 und der Jahresbeginn 2024 werden in den Krankenhäusern noch stark geprägt sein von der Umsetzung der Projekte aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF), heißt es in der Begründung. Mit dem neuen Datum "soll den Krankenhäusern zum Jahresbeginn 2024 auch die Zeit und Freiräume verschafft werden, die anstelle der Teilnahme an der Reifegradmessung zunächst in die konkrete Umsetzung der KHZF-Projekte investiert werden kann".

1.624 Kliniken – und somit 91 Prozent aller Plankrankenhäuser – haben im vergangenen Jahr am Digitalradar teilgenommen und ihren digitalen Reifegrad auf den Prüfstand gestellt. Inzwischen stehen die Ergebnisse der Erhebung fest. Sie seien vielschichtig, einige Bereiche seien kritisch, sagte Sylvia Thun, Leiterin des Konsortiums Digitalradar Krankenhaus, im f&w-Interview. Grundsätzlich fehlt es in allem an Interoperabilität und Patienteneinbeziehung.

 

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