Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) warnt angesichts der anstehenden Novelle des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) vor noch mehr Regulierung und Bürokratie. So spricht sich der Verband gegen die Einführung eines Beauftragten für demente Patienten sowie die "Einführung umfangreicher Anzeige- und Berichtspflichten" aus. Gesetzesformulierung und Begründung suggerierten, dass den Verantwortlichen in den Krankenhäusern nicht vertraut werden könne und sie in einem engen Korsett von Kontrollen gehalten werden müssten. „Diese Sichtweise ist von Vorgestern“, sagte Verbandsdirektor Helge Engelke.
Dem im Entwurf formulierten Ziel einer Neuordnung der Krankenhausstrukturen stimmen die Kliniken indes zu. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung gebe es jedoch noch Schwachstellen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Paragrafen zur Krankenhausplanung und hier insbesondere zur Aufnahme in den und zum Ausscheiden aus dem Krankenhausplan sehen nach Einschätzung der NKG zu weitgehende Eingriffe in die grundgesetzlich geschützten Träger- und Eigentumsrechte vor. So sieht der aktuelle Gesetzentwurf unter anderem vor, dass ein Krankenhaus nach einem Trägerwechsel aus dem Krankenhausplan herauszunehmen ist. Maßnahmen zur Strukturveränderung sind unter der Prämisse einer Stärkung der Trägervielfalt voranzutreiben. "Alles andere wird einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten und daher für mehr Rechtsunsicherheit als für Klarheit sorgen", so Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG. Er kritisierte zudem, dass in dem Entwurf jegliche Ansätze zur besseren finanziellen Ausstattung der Krankenhäuser fehlten.