Notfallversorgung

Notfallversorgung: Gesetzesänderung sorgt für Unmut

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Notfallversorgung: Gesetzesänderung sorgt für Unmut
© Getty Images/upixa

„Vom Verfahren her fragwürdig, von der Wirkung verheerend“, kommentierte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Beschluss des Bundestags zum Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG). 

Seine Kritik richtet sich gegen einen kurzfristig von der Regierungskoalition eingebrachten Änderungsantrag der Ampel­koalition, zu dem es keine ausführliche Debatte gab. Patienten, die die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen, dort aber nicht als Notfall eingestuft werden, sollen laut Änderungsantrag nur noch in der Notdienstpraxis in oder am Krankenhaus versorgt und nicht mehr in die reguläre vertragsärztliche Versorgung verwiesen werden. Damit soll der Aufwand für Patienten und Gesundheitspersonal verringert werden. Die Vorgaben umsetzen soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

KBV: Know-How von Niedergelassenen nicht von Interesse

Die KBV spricht von einer "Nacht-und-Nebel-Aktion zu Lasten aller Ärztinnen und Ärzte". „Die Bundesregierung konterkariert damit ihre eigenen Pläne für eine gemeinsame Notdienstreform mit den Ländern. Das ist ein sehr fragwürdiges Politikverständnis", kritisiert der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Zugleich belege dieses Vorgehen der Regierungskoalition zum wiederholten Male deutlich, dass sie kein Interesse daran hat, dass Know-how und die Erfahrungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen einzubringen.

ZI: Fehlsteuerung wird verstetigt

Kritik kommt auch vom Zentralinstitut für die kassenärztli­che Versorgung (ZI). Der Gesundheitsausschuss habe weithin überraschend Fakten geschaffen, die Fortschritte bei der Verbesserung der Akut- und Notfallversorgung von 73 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland erschwerten, sagt der ZI-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried: "Eigentlich müssten sich ad hoc die Leitungen der großen Notaufnahmen kritisch zu Wort melden." Mit dem Beschluss werde eine Fehlsteuerung verstetigt, zu deren Lösung künftig auf die Arbeitszeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als Verfügungsmasse zurückgegriffen werden soll, anstatt ressourcensparende Lösungen zu ermöglichen. Das passe nicht mehr in ein Gesundheitswesen, das absehbar unter massiven Personalengpässen in allen Bereichen leidet. 

DKG: Diese Patientensteuerung funktioniert schon heute

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kann hingegen die Kritik der KBV und des ZI nicht nachvollziehen. "Selbstverständlich können und werden die Krankenhäuser auch in Zukunft Patientinnen und Patienten, die nicht unmittelbar behandlungsbedürftig sind, an die vertragsärztlichen Praxen verweisen", sagt DKG-Chef Gerald Gaß. Die Sorge, dass die Notdienstpraxen der KVen in Zukunft überlastet werden könnten, sei daher absolut unbegründet. Diese Patientensteuerung würde schon heute funktionieren, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrem Sicherstellungsauftrag bei der ambulanten Notfallversorgung vollumfänglich nachkommen würden.

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