Patientenberatung im Krankenhaus sollte ausgeweitet und besser vergütet werden. Das fordert der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern (BPiK). Als zwei konkrete Beispiele nennt der Verband das Advance Care Planning (ACP) und die Organspendeberatungen.
ACP klärt und dokumentiert die Wünsche sowie Werte des Patienten für zukünftige medizinische Behandlungen. Derzeit wird dieser Prozess nur für Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie bei der Eingliederungshilfe nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) § 132g vergütet, so der BPiK.
Die Organspendeberatung soll es den Patienten ermöglichen, eine informierte Entscheidung über eine mögliche Organspende zu treffen. Diese Beratungen sind gemäß § 2 Abs. 1 b in Verbindung mit Abs. 1 a des Transplantationsgesetzes (TPG) alle zwei Jahre für die Leistungserbringer abrechenbar und werden üblicherweise in allgemeinen Arztpraxen oder spezialisierten Einrichtungen erbracht.
„Es ist von höchster Relevanz, dass alle Patienten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, Zugang zu umfassender Beratung und Unterstützung haben“, so der Vorstand des BPiK. „Durch die Integration und Vergütung von Advance Care Planning und Organspendeberatungen in die Leistungsangebote von Kliniken und Krankenhäusern stärken wir die Selbstbestimmung der Patienten und erhöhen ihre Sicherheit in entscheidenden Lebensmomenten.“