Insolvenz

Pfeiffersche Stiftungen im Schutzschirmverfahren

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Pfeiffersche Stiftungen im Schutzschirmverfahren
Pfeiffersche Stiftungen Magdeburg © Video Lehmann

Das Amtsgericht Magdeburg hat auf Antrag der Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau die Durchführung eines Schutzschirmverfahrens angeordnet. So sollen die Stiftungen innerhalb der nächsten zwölf Monate saniert werden. Der Geschäftsbetrieb aller Einrichtungen der Pfeifferschen Stiftungen, einschließlich der beiden Kliniken und der weiteren Tochtergesellschaften, wird regulär vom Vorstand fortgeführt. Als Generalhandlungsbevollmächtigter begleitet Thomas Mulansky (Rechtsanwalt) den Sanierungsprozess. Steigende Sach- und Personalkosten sowie zusätzliche strukturelle Anforderungen haben insbesondere die Kliniken in eine wirtschaftliche Schieflage versetzt, erklärt der Träger. 

Die Pfeifferschen Stiftungen sind eine gemeinnützige Einrichtung und mit rund 2.000 Mitarbeitenden in Sachsen-Anhalt. Zwei Krankenhäuser sowie ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), ambulante Pflegedienste und Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen und Senioren gehören ebenso dazu wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, stationäre und ambulante Altenpflege sowie Hospiz- und Palliativarbeit. 
 

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