Der Gemeinsam Bundesausschuss (G-BA) hat vier weitere Leistungsbereiche für die Erprobung von Qualitätsverträgen bestimmt. Dieses Instrument soll nun auch in den Bereichen "Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung", "Multimodale Schmerztherapie", "Geburten/Entbindung" und "Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit" erprobt werden. Im nächsten Schritt passen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die verbindlichen Rahmenvorgaben an, um nach dem Erprobungszeitraum die gesetzlich vorgesehene Evaluierung zu ermöglichen. Vertragspartner sind Krankenkassen bzw. Zusammenschlüsse von Krankenkassen und Krankenhausträger.
Qualittätsverträge sind bislang in den Feldern "Endoprothetische Gelenkversorgung", "Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten", "Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten" sowie "Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus" möglich. Eine Übersicht aller bisherigen Vertragsabschlüsse findet sich auf der Website des G-BA.