Eine Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes, mehr Investitionen in Digitalisierung, einen besseren Zugang zu Leistungen - das fordert Dr. Joachim Ramming, Vorstandsvorsitzender von Mediclin, für den Bereich Rehabilitation von der künftigen Bundesregierung.
Der Klinikverbund schließt sich damit den gesundheitspolitischen Positionen des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) an.
Konkret fordert Mediclin für den Reha-Bereich:
1. Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger zuzulassen
Anfang 2020 wurde die Pflegeausbildung mit dem Pflegeberufegesetz neu geregelt. Reha-Einrichtungen wurden darin nicht als Ausbildungsträger genannt. "Die Reha-Kliniken wurden schlicht vergessen. Gerade die Pflege in der Rehabilitation ist in den akutnahen Indikationen wie Neurologie mit der Akutpflege zu vergleichen. Zudem können die Auszubildenden in der Reha Patient:innen über einen deutlich längeren Zeitraum begleiten“, so Mediclin-Vorstand Dr. York Dhein.
2. Qualität vor Preis − Wunsch- und Wahlrecht leben
Eine Anfang 2021 vom BDPK beauftragte und veröffentlichte Umfrage zeigt, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Wunsch- und Wahlrecht – also das Recht auf freie Wahl der behandelnden Einrichtung – sehr schätzen. Wichtige Entscheidungskriterien sind dabei hauptsächlich die medizinische Qualität und Spezialisierung der Einrichtung – nicht ihre Entfernung oder Größe. Die Strukturen der Gesundheitsversorgung müssten sich nach diesen Patientenbedürfnissen richten. Dhein: "Solange die gewünschte Reha-Einrichtung medizinisch geeignet ist und einen Versorgungs- oder Belegungsvertrag mit dem jeweiligen Kostenträger hat, muss es unseren Patientinnen und Patienten möglich sein, die Reha-Einrichtung ihrer Wahl ohne Mehrkosten zu besuchen.“
3. In die digitale Zukunft von Reha-Kliniken zu investieren
Am 29. Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten. Akut-Kliniken erhalten mehrere Milliarden Euro, damit sie in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren können, die Rehabilitation sei dabei aber völlig vergessen worden. Mediclin stelle sich daher hinter die Forderung des BDPK, zwei Prozent des Umsatzes als finanzielle Unterstützung für Digitalisierungsprojekte von Reha-Häusern zur Verfügung zu stellen.
4. Besseren Zugang zu Reha-Leistungen zu schaffen
In der Corona-Pandemie sei der Weg vom Krankenhaus in die Reha leichter möglich gewesen. Dhein: "Die sogenannte Anschlussrehabilitation – also eine Reha, die im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung stattfindet – kann normalerweise erst beginnen, wenn der Antrag durch die Krankenkasse geprüft und genehmigt ist. In der Pandemie wurde dieser Genehmigungsvorbehalt ausgesetzt. Das hat sich bewährt. Also weg mit der unnötigen Bürokratie: Der Genehmigungsvorbehalt für die Anschlussrehabilitation muss abgeschafft werden.“