Kommentar

Quo vadis, Rehabilitation?

  • Reha
Thomas Bublitz
Thomas Bublitz © Regina Sablotny

Das neue DRV‑Vergütungssystem stellt Reha‑Einrichtungen vor massive Herausforderungen: Verzögerte Verhandlungen und eine minimale Einrichtungsspezifische Komponente (ESK) gefährden spezialisierte Angebote, kritisiert Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK. 

Quo vadis, Rehabilitation? – zugegeben, ein pathetischer Titel für ein gesundheitspolitisches Editorial. Aber irgendwie ist er passend, weil es für die Reha aus meiner Sicht gerade um nicht viel weniger geht. Am 1. Januar 2026 fiel der Startschuss für die Umsetzung des neuen Vergütungssystems in der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Dabei fallen mir vor allem zwei wesentliche Kritikpunkte auf: zum einen eine höchst insuffiziente Umsetzung des neuen Vergütungssystems seitens der DRV. Mit Ansage wurden alle zeitlichen Vorgaben gerissen. Das Ziel war, dass spätestens am 15. November 2025 mit allen Rehabilitationseinrichtungen neue Preise vereinbart sind. Vor allem die DRV Bund hängt deutlich hinter dem selbst gesetzten Zeitplan zurück. Ein erstes Angebot erhielten viele Rehabilitationseinrichtungen erst in der letzten Dezemberwoche 2025. Wohlgemerkt mitgeteilt, aber nicht geeint. Dies ist für eine verantwortungsvolle Betriebsführung der Rehabilitationseinrichtungen unzumutbar!

Vergütungssätze rauschen nach unten

Der zweite wesentliche Kritikpunkt ist das Preissystem selbst: Alle Rehabilitationseinrichtungen sollen künftig den Basispreis abrechnen. Im Einzelfall soll eine einrichtungsspezifische Komponente (ESK) dazukommen. Bis zum 31. Mai 2025 waren die Kliniken aufgefordert, ihre Forderungen zu melden. Das haben sie getan. Herausgekommen ist dabei wenig. Die meisten Positionen hat die DRV pauschal und ohne Begründung abgelehnt. Nach einer verbandsinternen Umfrage erhalten die Fachabteilungen eine ESK in Höhe von 2,68 Euro im Median. Für viele Rehabilitationseinrichtungen rauschen damit die Vergütungssätze um bis zu 25 Euro pro Tag nach unten. Ohne Kosteneinsparungen und Leistungseinschränkungen werden die Einrichtungen dies nicht überstehen. 

DRV hat Profile und Konzepte aus den Augen verloren

Vermutlich haben die Verantwortlichen der DRV vor allem eine Zielsetzung im Blick gehabt: nämlich die Vereinheitlichung der Vergütungssätze. Aus dem Blick verloren haben sie dabei die unterschiedlichen Leistungsprofile und Rehabilitationskonzepte der Einrichtungen. Über die haben sie offensichtlich nicht nachgedacht. Der Einheitspreis führt nun mal zur Einheits-Reha. Das System hat keinen Spielraum für die Versorgung besonderer Patientengruppen, wie Menschen nach Transplantationen oder an Rheuma erkrankten Kindern. 

Wenn solche speziellen Angebote erhalten bleiben sollen, muss die DRV umdenken und die einrichtungsspezifische Komponente zu einer umfassenden einrichtungsspezifischen Verhandlungskomponente weiterentwickeln. Liebe DRV: It’s your turn.

Autor

 Thomas Bublitz

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