Um die höheren Energiekosten stemmen zu können, sollen auch Reha-Kliniken einen Zuschuss aus dem "Hilfsfonds für soziale Dienstleister" des Bundes erhalten. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sei der Fond eine Ergänzung zur Einmalzahlung im Dezember sowie den geplanten Energiepreisbremsen. Auf Antrag der Einrichtungen werde ein einmaliger Zuschuss zu den in 2022 gestiegenen Energiekosten (Gas, Fernwärme und andere Brennstoffe sowie Strom) gezahlt. Dieser betrage pauschal 95 Prozent der Kostendifferenz der entstandenen Energiekosten in den Jahren 2022 und 2021. Ausgezahlt werden soll das Geld in diesem und dem kommenden Jahr. Für gestiegene Energiekosten im Jahr 2023 sei kein weiterer Zuschuss vorgesehen, weil dann alle sozialen Dienstleister durch die allgemeinen Maßnahmen der Bundesregierung, wie die Gas- und Strompreisbremse, entlastet werden.
Zunächst muss das Verfahren der Antragsstellung in einer Rechtsverordnung des Bundes geregelt werden. Diese wird zurzeit erarbeitet. Erst mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung ist es den Einrichtungen möglich, den Zuschuss zu beantragen.