Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die Digitalisierung mit der Einführung verbindlicher Standards beschleunigen. Anfang 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden, das elektronische Rezept (E-Rezept) wird 2024 verbindlich. Die Nutzung der ePA wird auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann widersprechen.
Mehrere Sachverständige gingen in der Anhörung auf die Art der Befüllung der ePA ein und wiesen auf die Bedeutung strukturierter Daten hin. Unstrukturierte Daten seien am Ende für die Ärzte nicht hilfreich. Der Einzelsachverständige Ferdinand Gerlach, ehemaliger Chef des Sachverständigenrats für Gesundheit, bezeichnete es als unverantwortlich, Daten aus der ePA löschen zu dürfen. Die unvollständige Akte wäre für Ärzte dann keine zuverlässige Grundlage. Das gelte auch für die Ausblendung von Daten. Möglich sei hingegen eine Verschattung von Informationen, wenn der Versicherte dies wolle. Gerlach sagte, mit der ePA bekämen Versicherte erstmals zu sehen, wo Gesundheitsdaten über sie gespeichert seien und wer darauf zugreife. So könne auch Missbrauch besser erkannt und verfolgt werden. Er forderte eine Aufklärungskampagne über die Risiken der Nichtnutzung der ePA.
Lesen Sie das Interview mit Sebastian Zilch (BMG), der an der Umsetzung des Gesetzes maßgeblich beteiligt ist.